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Österreich abgemahnt

Arbeitsmarkt: EU-Kommission sieht grobe Versäumnisse in Österreich

(FOTO: iStockphoto/artJazz)
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Österreich hinkt bei der Umsetzung von EU-Vorschriften in den Bereichen „transparente und vorhersehbare Bedingungen“ sowie „Förderung der Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt“, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. 

Die Europäische Kommission hat Österreich aufgrund dieser Versäumnisse gerügt. Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um schriftlich darauf zu antworten. 

Insbesondere die erstgenannte EU-Richtlinie gibt Arbeitnehmern eine größere Vorhersehbarkeit in Bezug auf Arbeitsaufträge von Arbeitsstunden, wie von der betreffenden EU-Behörde angegeben.

Darüber hinaus haben Arbeitnehmer das Recht auf detaillierte Informationen „über wesentliche Aspekte der Arbeit, Arbeitsplatz und Entlohnung“. Davon sollen vor allem diejenigen profitieren, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden.

Zerstreut Österreich die Bedenken der Europäischen Union nicht , kann es zur Klage vor dem Europäischen Gerichtshof kommen.