Asylberechtigte Familien können in Wien bis zu 50.000 Euro jährlich an Sozialleistungen beziehen. Die Regierung reagiert mit Maßnahmen gegen die verfestigten Bezugsquoten.
Neue Berechnungen des Integrationsministeriums zeigen, dass ein asylberechtigtes Ehepaar mit drei Kindern in Wien jährlich Mindestsicherungsleistungen von nahezu 50.000 Euro erhalten kann. Zusätzlich profitieren diese Familien von Befreiungen bei ORF- und Rezeptgebühren – Vergünstigungen, die angesichts der angespannten Haushaltslage für viele Österreicher unerreichbar bleiben. Die zuständige Ministerin betrachtet diese Situation kritisch und betont: „Wer bei uns lebt, muss ein Teil der Gesellschaft werden.“
In den Ministeriumsunterlagen wird besonders hervorgehoben, dass Personen aus Drittstaaten, insbesondere aus Fluchtherkunftsländern, überdurchschnittlich häufig und langfristig auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Die Bezugsquoten zeigen seit Jahren keine rückläufige Tendenz, sondern verfestigen sich zunehmend. Diese Entwicklung verursacht erhebliche Kosten für den Staatshaushalt.
Die gesamte Leistungshöhe ist im österreichischen Bundesländervergleich bemerkenswert. Während in Wien ein Ehepaar mit drei Kindern laut aktuellen Berechnungen des Ministeriums bis zu 48.348 Euro jährlich erhält, liegen die maximalen Bezugssummen in Bundesländern wie Niederösterreich oder Oberösterreich deutlich niedriger. Dort gelten teilweise strengere Regelungen und gedeckelte Auszahlungsbeträge. Auch im EU-Vergleich zählt Österreich zu den Ländern mit besonders großzügigen Sozialleistungen für Asylberechtigte – in Deutschland etwa fällt das Gesamtleistungsniveau für vergleichbare Familien geringer aus.
Temporärer Aufnahmestopp
Als erste konkrete Maßnahme hat die Bundesregierung den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung temporär ausgesetzt. Diese Entscheidung wurde mit der Überlastung der österreichischen Systeme begründet: Die Kapazitäten im Bildungs- und Integrationsbereich seien erschöpft, die bestehenden Strukturen könnten den wachsenden Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Aktuelle Kalkulationen des Integrationsministeriums verdeutlichen nun, warum besonders die Kanzlerpartei auf dieser Maßnahme bestand.
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Erwerbsbeteiligung fehlt
Ein wesentliches Problem liegt in der geringen Erwerbsbeteiligung nachgezogener Frauen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind beträchtlich: Im genannten Beispiel könnte der Staat fast 50.000 Euro einsparen und zusätzliche Einnahmen von 28.000 Euro verzeichnen, wenn beide Elternteile einer Beschäftigung nachgehen würden. Allerdings belegt eine von der „Krone“ veröffentlichte Studie des Integrationsfonds, dass neun von zehn nachgezogenen Frauen innerhalb der ersten drei Jahre nach ihrer Ankunft nicht erwerbstätig werden.
Diese Problematik ist laut Integrationsfonds auch in anderen Bundesländern zu beobachten. Österreichweit nimmt die überwiegende Mehrheit zugezogener Frauen keine Erwerbstätigkeit auf, was Integrationsfortschritte hemmt und die Abhängigkeit von Sozialhilfeleistungen erhöht.
ÖVP-Integrationsministerin Claudia Plakolm unterstreicht daher ihre Position: „Wer bei uns lebt, muss ein Teil der Gesellschaft werden. Er muss die deutsche Sprache lernen, arbeiten wollen und sich an unsere Werte halten. Arbeitslosigkeit ist Gift für die Integration.“
Sie betont die Bedeutung der Erwerbstätigkeit als Schlüssel zur Integration. Arbeit bietet nicht nur wirtschaftliche Unabhängigkeit, sondern auch die Möglichkeit, das gelernte Deutsch zu üben und mit Menschen in Kontakt zu kommen.
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