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Dokumentenpflicht

Asylantrag: Verschärfung bei Familiennachzug ab kommender Woche

Asylantrag: Verschärfung bei Familiennachzug ab kommender Woche
(FOTO: BKA/Florian Schrötter/iStock/dinosmichail)
2 Min. Lesezeit |

Die österreichische Regierung kündigt deutliche Veränderungen in der Handhabung des Familiennachzugs an. Eine wesentliche Neuerung ist die exponentielle Steigerung der durchzuführenden DNA-Tests zur Überprüfung der Familienzugehörigkeit, welche nun direkt an den österreichischen Botschaften im Ausland stattfinden sollen. Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) stellte die Maßnahmen in einer Pressekonferenz vor, mit dem Ziel, die Anforderungen an den Familiennachzug zu straffen.

Im Zuge der neuen Regelungen wird die Frequenz von DNA-Tests von bisher knapp einem Prozent auf circa fünfzig Prozent aller Fälle hochgeschraubt. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Authentizität der Beziehungen zwischen den Antragstellern und ihren Familienangehörigen zu verifizieren. Aufgrund des steigenden Misstrauens gegenüber vorgelegten Dokumenten betrachtet das Innenministerium diesen Schritt als unumgänglich.

Rolle der Botschaften

Die Durchführung der Tests erfolgt unmittelbar an den Standorten der österreichischen Botschaften im Heimatland der Antragsteller. Die Kosten hierfür, die sich auf ungefähr 250 Euro belaufen, müssen die Antragsteller zunächst selbst tragen. Eine Rückerstattung ist jedoch für den Fall vorgesehen, dass die Testergebnisse die Familienverbindung bestätigen.

Erweiterte Dokumentenpflicht

Neben der Ausweitung der DNA-Tests sind auch zusätzliche Dokumente für den Nachzugsprozess gefordert. Während bisher der Reisepass als ausreichend galt, werden nun auch die Vorlage von Geburtsurkunden und Heiratsurkunden verlangt. Diese Änderung soll eine weitere Sicherheitsmaßnahme darstellen, um die Identität der Antragsteller und ihrer Familienmitglieder zweifelsfrei festzustellen.

Zukünftige Bestrebungen

Langfristig verfolgt Innenminister Karner das Ziel, das Mindestalter für Ehepartner im Nachzugsverfahren auf 21 Jahre anzuheben, eine Praxis, die bereits in Schweden umgesetzt wird. Darüber hinaus plädiert er dafür, dass die Fähigkeit zur wirtschaftlichen Selbstversorgung vom ersten Tag an als Voraussetzung für den Familiennachzug eingeführt wird – eine Forderung, die auf europäischer Ebene realisiert werden müsste.

Kontroversen und Umsetzung

Die Grünen, als Koalitionspartner, haben ihre Missbilligung gegenüber den geplanten Verschärfungen ausgedrückt. Nichtsdestotrotz bedarf es für die Umsetzung des Erlasses keiner Zustimmung vonseiten der Grünen, da die Entscheidungshoheit bei den von der ÖVP geführten Innen- und Außenministerien liegt.

Die Verantwortlichen versichern, dass die Maßnahmen zügig und ohne personelle Engpässe umgesetzt werden können. Gernot Maier, Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), gibt an, dass vor allem die betroffenen Botschaften eine zentrale Rolle in der erfolgreichen Implementierung der neuen Regelungen spielen werden.

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KO KOSMO-Redaktion
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