Glaskasten, Handschellen, Panzerscheiben: Der Villach-Attentäter steht vor Gericht – ohne Reue, aber mit einem Geständnis.
In Handschellen, umringt von vier maskierten Justizwachebeamten, betrat der 24-jährige Angeklagte durch eine Tür im rechten Eck des bis auf den letzten Platz gefüllten Gerichtssaals einen eigens für ihn errichteten Glaskasten und nahm dort auf einem Holzstuhl Platz. Ein Gurt um seinen Bauch hielt die Handschellen fixiert, die ihm während der gesamten Verhandlung angelegt blieben. Der Mann gilt als hochgefährlich.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord, versuchten Mord in fünf Fällen sowie terroristische Straftaten vor. „Das, was am 15. Februar in Villach geschehen ist, sollte man nicht in Worte fassen müssen“, trug die Staatsanwältin den Geschworenen ihre Anklage vor. Von Anschlägen des IS lese man in der Zeitung, aber „er hat diesen Horror in Kärnten, in Villach Realität werden lassen“.
Innerhalb von einer Minute und 24 Sekunden soll der Angeklagte in der Villacher Innenstadt auf sechs Menschen im Alter von 14 bis 33 Jahren eingestochen haben. Das erste und zugleich jüngste Opfer war ein 14-jähriger Schüler. „Er zog ihn von hinten zu sich und stach in den Brustbereich“, schilderte die Anklägerin.
Das Klappmesser mit einer circa zehn Zentimeter langen Klinge hatte der Angeklagte eigens für den Anschlag gekauft. Der 14-Jährige überlebte die Attacke nicht. Ohne Zögern wandte sich der Angeklagte einem 15-Jährigen zu und fügte auch ihm lebensbedrohliche Verletzungen zu.
Ein weiteres Mitglied der Gruppe konnte sich durch eine Abwehrbewegung „wie durch ein Wunder“ vor schwereren Verletzungen schützen. Insgesamt vier Überlebende erlitten lebensbedrohliche Verletzungen. „Nicht einmal zwei Minuten und das Leben so vieler Menschen war verändert.“ Verhindert wurde Schlimmeres durch einen Essenslieferanten, der den bewaffneten Mann mit seinem Auto anfuhr.
Rekonstruktion der Tat
Der Tathergang wurde im Detail rekonstruiert. Ein mehr als 14 Minuten langes Überwachungsvideo zeigte, wie der Angeklagte an jenem Tag durch die Villacher Altstadt lief – vom Bahnhof über die Draubrücke und die Lederergasse und wieder zurück –, bevor er die Gruppe Jugendlicher angriff. Auch zu sehen war, wie der damals 23-Jährige auf sein letztes Opfer zuläuft und mit voller Wucht das Messer einsetzt.
Besondere Betroffenheit im Saal löste eine Aufnahme aus dem Inneren des ersten Rettungswagens am Tatort aus: Der Angeklagte wartete darin seelenruhig auf seine Festnahme, während nur wenige Meter entfernt eines seiner Opfer am Boden um sein Leben kämpfte. Sechs Minuten nach dem ersten Messerstich trafen zwei Polizistinnen ein. „Er hat meinen Anweisungen keine Folge geleistet und nur gegrinst“, berichtete eine von ihnen als Zeugin.
Der Syrer mit kurdischen Wurzeln hatte 2020 in Österreich Asyl beantragt und dieses auch erhalten. Als Fluchtgrund hatte er im Asylverfahren Angst um sein Leben angegeben, weil er in Syrien zur Armee eingezogen worden wäre. In Österreich lebte er gemeinsam mit seinem Bruder und fiel zunächst kaum auf.
Ab 2024 habe er sich jedoch zunehmend isoliert – ausgelöst durch IS-Propagandavideos auf TikTok. Die Staatsanwältin sprach von einer „Blitzradikalisierung“. Zwei Tage vor der Tat nahm er ein Video auf, in dem er dem IS die Treue schwört.
Vor einer Fahne der islamistischen Terrororganisation stehend sagte er: „Oh ihr unmoralischen Ungläubigen, wir haben euch den Tod gebracht. Wir werden euch wie Schafe schlachten!“ Dabei klappte er die spätere Tatwaffe auf und hielt sie in die Kamera.
Geständnis und Aussagen
Sein Pflichtverteidiger bezeichnete die Tat als „fassungslos“. Der Bruder des Angeklagten sei dabei „fassungsloser als alle anderen“, denn er habe die schleichende Radikalisierung nicht bemerkt. Nun liege es an den Geschworenen, ob sie das Geständnis seines Mandanten auch als solches werten würden.
Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, wie er sich verantworten wolle, antwortete der Angeklagte über einen Dolmetscher knapp: „Ich habe schon alles gesagt, ich habe sonst nichts zu sagen.“ Anschließend verlas der Vorsitzende Aussagen des Angeklagten, die dieser unmittelbar nach der Tat sowie mehrere Wochen später gegenüber der Polizei gemacht hatte. Konfrontiert damit nickte der in ein weißes Hemd gekleidete Angeklagte lediglich oder bestätigte die Aussagen mit wenigen Worten.
Gegenüber der Polizei hatte er angegeben, die Tat begangen zu haben, um den IS zu stärken und ihm zur Errichtung eines eigenen Staates zu verhelfen. Seine Aussage kurz nach der Tat: „Mir ist es egal, wenn ich sterbe. Ich töte die Menschen, weil sie uns töten.“ Er sehe sich als „Krieger des IS“, dessen Ziel es sei, westliche Männer zu töten.
Warum er unmittelbar vor seiner Festnahme gelächelt und den erhobenen Zeigefinger gezeigt hatte, erklärte der Syrer so: „Ich habe damit gerechnet, dass mich die Polizei erschießt und ich als Märtyrer in den Himmel komme.“ Vor der Tat habe er mehrfach ein rund 30-minütiges IS-Video angesehen, das eine detaillierte Anleitung für einen Messeranschlag enthielt.
Ursprünglich habe er noch mehr Menschen töten wollen – rund zehn, wie er gegenüber der Polizei angegeben hatte. Auf Nachfrage der Staatsanwältin räumte er ein, zuvor auch andere Anschlagspläne erwogen zu haben: „Ich hatte andere Szenarien, aber leider keinen Zugang zu anderen Waffen, wie einen Sprenggürtel, mit dem ich noch mehr Menschen töten hätte können.“
Die Frage nach Reue verneinte der Angeklagte auch vor Gericht. Gegenüber der Polizei hatte er erklärt: „Das Einzige, was ich bereue, ist, dass ich nicht gestorben bin.“ Auffällig war, wie klar er in der Vernehmung zwischen dem Islam als Glaubensrichtung und dem IS unterschied: „Der Islam wird sagen, meine Tat ist falsch. Aber der IS wird das gutheißen.“
Auf die Frage des Richters, ob er eine solche Tat erneut begehen würde, wenn sich die Gelegenheit böte, nickte der Angeklagte. Auf die weitere Frage, wo seiner Ansicht nach das Gebiet des Islamischen Staates liegen solle, antwortete er: „Auf der ganzen Welt.“ Die Leiterin des Kärntner Landesamts für Verfassungsschutz berichtete als Zeugin, dass der Angeklagte viermal nach der Tat einvernommen worden sei und sich auch in der Haft weiter radikalisiert habe.
Für Aufsehen sorgten auch die umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen rund um das Landesgericht Klagenfurt: Zahlreiche Polizeibeamte waren sowohl im Gebäudeinneren als auch außen postiert. Alle Zuhörerinnen und Zuhörer wurden am Eingang auf elektronische Geräte kontrolliert, Anzahl und Art der mitgebrachten Geräte notiert.
Der Prozess ist für Mittwoch und Donnerstag jeweils von 9.00 bis 16.30 Uhr angesetzt.
Bei einem Schuldspruch durch die acht Geschworenen droht dem Angeklagten lebenslange Haft.