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AUA und Lufthansa streichen kostenloses Handgepäck

AUA und Lufthansa streichen kostenloses Handgepäck
(Symbolbild FOTO: iStock)
2 Min. Lesezeit |

Handgepäck ade: Lufthansa streicht den Trolley aus dem Basisticket – und gerät damit direkt ins Visier der Verbraucherschützer.

Die Lufthansa-Gruppe führt auf Kurz- und Mittelstrecken einen neuen Einstiegstarif namens „Economy Basic“ ein, der lediglich die Mitnahme eines kleinen persönlichen Gegenstands – etwa einer Laptoptasche oder eines Rucksacks – ohne Aufpreis vorsieht. Ein Kabinentrolley, der bislang im günstigsten Tarif inbegriffen war, gehört künftig nicht mehr dazu. Wie der AUA-Mutterkonzern mitteilte, können entsprechende Tickets zunächst für ausgewählte Strecken ab dem 28. April gebucht werden, wobei die Reisen frühestens ab dem 19. Mai stattfinden.

Die Airline begründet die Neuregelung mit einem veränderten Reiseverhalten der Passagiere – insbesondere für Tagesreisende stelle der neue Tarif eine zusätzliche, preislich attraktive Option dar. Der mitführbare persönliche Gegenstand darf die Maße 40×30×15 Zentimeter nicht überschreiten. Wer darüber hinaus Gepäck benötigt, kann Hand- oder Aufgabegepäck flexibel gegen einen Aufpreis ab 15 Euro hinzubuchen.

Streit um Handgepäck

Mit diesem Schritt reiht sich Lufthansa in eine Reihe von Fluggesellschaften ein, die bereits ähnliche Modelle praktizieren – darunter Air France sowie Billigairlines wie Ryanair, Easyjet, Wizz Air, Norwegian Air, Transavia, Volotea und Vueling. Genau jene Gesellschaften stehen allerdings im Visier des europäischen Verbraucherverbands BEUC, der mehrere von ihnen wegen restriktiver Handgepäckregelungen abgemahnt hat. Die Verbraucherschützer verfolgen auch auf dem Rechtsweg das Ziel, dass Passagieren neben dem persönlichen Gegenstand grundsätzlich ein Handgepäckstück in der Kabine zusteht.

Airline-Verband dagegen

Auf Gegenwehr stößt diese Forderung beim Airline-Verband A4E, dem die Lufthansa ebenfalls angehört. Der Verband verweist darauf, dass Tarife mit minimalem Gepäckumfang von Millionen Reisenden bewusst gebucht würden.

Konsumenten sollten nicht dazu verpflichtet werden, für Leistungen zu zahlen, die sie schlicht nicht in Anspruch nehmen wollen.

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KO KOSMO-Redaktion
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