Kroatien verschärft die Regeln für ausländische Arbeitskräfte – mit weitreichenden Folgen für Arbeitgeber und Vermittler.
Kroatien hat die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen grundlegend neu geregelt. Die Neuregelung überträgt Arbeitgebern und Personalvermittlungsagenturen deutlich mehr Verantwortung als bisher. Derzeit sind 105.231 ausländische Arbeitskräfte mit gültigen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen im Land registriert – die Mehrheit davon in Tourismus, Gastgewerbe und Baugewerbe tätig.
Die neue Verordnung wurde am Montag von Staatssekretärin Irena Petrijevcanin vom Innenministerium öffentlich vorgestellt. Sie soll die Lebensbedingungen ausländischer Arbeitnehmer verbindlicher regeln und die Pflichten der Arbeitgeber klarer fassen. Besonderes Gewicht legt das Regelwerk auf Unterkunftsstandards und Anforderungen des öffentlichen Gesundheitswesens.
Neue Unterkunftsvorgaben
Die Verordnung verfolgt mehrere zentrale Ziele: die Stärkung der Arbeitgeberpflichten, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ausländische Beschäftigte, die Sicherstellung angemessener Unterbringung, den Schutz vor Ausbeutung durch Arbeitgeber oder Vermittler sowie die Vermeidung von Segregation und die Förderung gesellschaftlicher Integration. Besonders weitreichend sind die neuen Unterkunftsvorgaben: Wer eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Arbeitskräfte beantragt, muss künftig einen Nachweis über geeigneten Wohnraum vorlegen. Dieser muss klar definierten Mindeststandards entsprechen – darunter getrennte Wohn- und Schlafbereiche, Zugang zu Sanitäranlagen und Kochgelegenheiten sowie funktionierende Strom-, Wasser- und Fensterinstallationen. Zusätzlich wurden verbindliche Mindestflächenvorgaben festgelegt.
Bereits zuvor hatte eine Novelle des Ausländergesetzes die Beschäftigungsverfahren vereinfacht. Arbeitnehmer können seither innerhalb desselben Betriebs leichter die Stelle wechseln, und Saisonarbeitsgenehmigungen werden nun für bis zu drei Jahre ausgestellt, anstatt wie bisher jährlich erneuert werden zu müssen. Ausländische Arbeitskräfte dürfen bis zu 90 Tage ohne Genehmigung des Arbeitsmarktservice tätig sein oder bis zu neun aufeinanderfolgende Monate innerhalb eines Dreijahreszeitraums arbeiten. Diese Erleichterungen haben zu einem merklichen Anstieg bei Genehmigungsverlängerungen und Saisonarbeitsverhältnissen geführt.
Die Behörden verzeichneten im Zusammenhang mit dem Ausländergesetz insgesamt 10.765 Unregelmäßigkeiten, die überwiegend den Bereich der Arbeitsbeziehungen betrafen. Insgesamt wurden 1.328 Verstöße registriert – 47 Prozent davon im Gastgewerbe, 22 Prozent im Baugewerbe. Die verhängten Bußgelder wegen Verstößen gegen die Arbeitssicherheit summierten sich auf 1,2 Millionen Euro, jene für nicht gemeldete Beschäftigung auf 3,2 Millionen Euro.
Gesundheitsdokumentation Pflicht
Neu eingeführt wird auch eine verpflichtende Gesundheitsdokumentation: Ausländische Arbeitnehmer müssen bereits bei der Einreichung ihres ersten Antrags – unabhängig von der geplanten Aufenthaltsdauer – einen Nachweis über ihren Gesundheitszustand sowie ihren Impfstatus vorlegen. Die erforderlichen medizinischen Untersuchungen sind über regionale öffentliche Gesundheitsinstitute oder das Kroatische Institut für öffentliche Gesundheit durchzuführen. Das Regelwerk sieht zwei neue Formulare vor: Formular 17a, eine Erklärung des Arbeitgebers zur Bestätigung angemessener Unterbringung, sowie Formular 18a als Gesundheits- und Impfstatusbescheinigung. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden erarbeitet, um Überwachung und Schutz der öffentlichen Gesundheit zu verbessern.
Die neue Verordnung tritt acht Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.