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Abschiebezentrum

Aufklärung? Illegales Abschiebezentrum in Bosnien

Gefängnis_Osten_Sarajevo
FOTO: Haftanstalt Ost-Sarajevo

Die Grünen haben entschlossen bekräftigt, eine umfassende Untersuchung einzuleiten, um den Vorwürfen über die Errichtung eines illegalen Abschiebezentrums im Flüchtlingscamp Lipa in Bosnien-Herzegowina auf den Grund zu gehen. Ewa Ernst-Dziedzic fordert eine konsequente Offenlegung der Verantwortlichen, die an diesem schwerwiegenden Verstoß gegen die Menschenrechte beteiligt sind.

Laut der NGO SOS Balkanroute soll das Internationale Zentrum für Migrationspolitik (ICPMD), das unter der Leitung des ehemaligen Vizekanzlers Michael Spindelegger (ÖVP) steht, entgegen eigener Darstellung in die Planung einer Haftanstalt involviert gewesen sein. Um die Situation vor Ort zu bewerten, plant Migrationsprecherin Ewa Ernst-Dziedzic, sich persönlich ein Bild zu verschaffen. „Irgendjemand hat dieses menschenrechtliche Desaster in Gang gesetzt und trägt folglich auch die Verantwortung dafür. Das alles muss nun schonungslos offengelegt werden“, so Ernst-Dziedzic.
Die SPÖ fordert Aufklärung vom Innenminister Karner (ÖVP).

Der Fall wirft zahlreiche Fragen auf, etwa hinsichtlich des Betreibers der Haftanstalt nach deren Fertigstellung, des Auftraggebers und der Beweggründe sowie der Existenz einer Baugenehmigung. Ernst-Dziedzic sieht hierbei auch das Innenministerium in der Verantwortung, da es enge Verbindungen zum ICPMD pflegt.

Die Grünen-Politikerin betont, dass der Balkan nicht zur Abschiebezone werden dürfe und Österreich sicherstellen müsse, dass sämtliche menschenrechtliche Verpflichtungen erfüllt werden. SPÖ-Sicherheitssprecher Reinhold Einwallner fordert in diesem Zusammenhang eine parlamentarische Anfrage, um den Vorwürfen auf den Grund zu gehen, und betont die Notwendigkeit einer gemeinsamen, menschenrechtskonformen europäischen Asylpolitik.

Das Internationale Zentrum für Migrationspolitik (ICMPD) hat indes die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie betonen, dass ihre Rolle sich auf das Beschaffungswesen und die Vertragsüberwachung beschränkte, und sie in keiner Weise am Bau von Haftzellen beteiligt waren.