Autoimport nach Bosnien: Ein bürokratischer Hürdenlauf mit Zollvorteilen für EU-Fahrzeuge – wenn man die richtigen Papiere hat.
Die Einfuhr von Fahrzeugen nach Bosnien und Herzegowina unterliegt einem mehrstufigen Zollverfahren, das von der Uprava za indirektno oporezivanje (Behörde für indirekte Besteuerung) durchgeführt wird. Wer ein Fahrzeug importieren möchte, muss zunächst die Homologationsanforderungen erfüllen – eine technische Prüfung, die von autorisierten Dienststellen im Land vorgenommen wird.
Bei der Einreise erhält der Fahrzeughalter am Grenzübergang eine vorläufige Zollanmeldung mit sechstägiger Gültigkeit. In dieser Frist muss das Fahrzeug bei einem zugelassenen technischen Dienst vorgeführt werden, der die Homologationsbescheinigung ausstellt. Mit diesem Dokument und den weiteren erforderlichen Unterlagen kann anschließend bei einer Zollstelle im Landesinneren das Einfuhrverfahren abgeschlossen werden.
Einfuhrabgaben
Die Einfuhrabgaben setzen sich grundsätzlich aus einem Zollsatz von 15 Prozent und der Mehrwertsteuer von 17 Prozent zusammen. Für gebrauchte Fahrzeuge mit EU-Herkunft gilt jedoch seit 2013 eine Zollbefreiung – hier fällt nur die Mehrwertsteuer an. Bei Neuwagen aus der EU wurde der Zoll bereits 2009 abgeschafft.
Um die Zollbefreiung in Anspruch nehmen zu können, muss der EU-Ursprung des Fahrzeugs nachgewiesen werden. Dies geschieht entweder durch eine entsprechende Erklärung auf der Rechnung des Verkäufers (bei gewerblichen Verkäufern) oder durch ein EUR 1-Formular, das vom Zolldienst des Verkaufslandes ausgestellt wird (bei Privatverkäufen oder bereits im Besitz befindlichen Fahrzeugen). Ohne diesen Herkunftsnachweis ist keine Zollbefreiung möglich.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für diese Regelungen bildet das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina. Dessen Protokoll 2 definiert detailliert die Bedingungen für Ursprungsnachweise und deren Gültigkeit. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird von den Zollbehörden des Ausfuhrlandes ausgestellt, nachdem die Herkunft der Ware überprüft wurde. Für Sendungen mit einem Wert unter 6.000 Euro kann alternativ eine Erklärung auf der Rechnung erfolgen.
Die bosnischen Zollbehörden wenden den Präferenzzollsatz nur an, wenn der Importeur dies beantragt und einen gültigen Ursprungsnachweis vorlegt. Die Behörde für indirekte Besteuerung hat das Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen bereits darüber informiert, dass für Fahrzeuge aus der EU häufig keine Ursprungsnachweise ausgestellt werden – ein Problem, das zum Nachteil der Importeure gereicht.
Detaillierte Informationen zur Homologation und den technischen Anforderungen können bei den autorisierten technischen Diensten in Bosnien und Herzegowina eingeholt werden.