Zwölf Prozent auf Streaming-Umsätze – ein Ministeriumsplan sorgt für Aufruhr in der heimischen Medienbranche.
Der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) schlägt Alarm: Eine vom Medienministerium unter Andreas Babler (SPÖ) geplante Streamingabgabe könnte audiovisuelle Mediendienste mit einer Abgabe von insgesamt zwölf Prozent auf ihre Streaming-Umsätze belasten. Das geht aus einer Aussendung des VÖP vom Montagvormittag hervor. Betroffen wären demnach auch heimische TV-Sender und Abrufdiensteanbieter, die nach Einschätzung des Verbands einen wesentlichen Beitrag zu Medienvielfalt, Beschäftigung und Wertschöpfung leisten.
Ein erster Entwurf soll im Medienministerium bereits ausgearbeitet worden sein – nach außen gedrungen ist bislang jedoch kaum etwas.
Millionenbelastung droht
Nach Berechnungen des VÖP würde die geplante Abgabe die Branche mit mehr als 20 Millionen Euro zusätzlich belasten. Der Verband rechnet in der Folge mit Arbeitsplatzverlusten im dreistelligen Bereich. Besonders problematisch sei aus Sicht des VÖP, dass ausgerechnet ein digitaler Wachstumsbereich mit Zukunftspotenzial belastet werden soll.
Darüber hinaus sei damit zu rechnen, dass die Kosten zumindest teilweise an die Abonnentinnen und Abonnenten kostenpflichtiger Streaming-Angebote weitergegeben würden.
Die Einnahmen aus der Abgabe sollen der heimischen Filmförderung zugutekommen. Der VÖP – dem auch oe24.TV angehört – erkennt zwar die Bedeutung der österreichischen Filmproduktion an, erteilt dem Finanzierungsmodell jedoch eine klare Absage: „Filmförderung ist jedoch eine kulturpolitische Aufgabe des Staates und sollte daher aus öffentlichen Mitteln finanziert werden – nicht durch Überwälzung auf den wirtschaftlich bereits stark unter Druck stehenden audiovisuellen Mediensektor“, heißt es in der Aussendung.
Klare Forderungen
Das ursprüngliche Ziel der Maßnahme – vorrangig internationale Streamingplattformen zur Kasse zu bitten – werde auf diese Weise verfehlt. Für den VÖP ist es nicht nachvollziehbar, dass auch österreichische Medienunternehmen von der Abgabe erfasst werden sollen. Als Grundvoraussetzung für eine etwaige Regelung fordern die Privatsender, dass die erbrachte Wertschöpfung in vollem Umfang angerechnet wird.
Auch im internationalen Vergleich fällt die kolportierte Abgabenhöhe von zwölf Prozent deutlich aus dem Rahmen: Vergleichbare Modelle in anderen EU-Mitgliedstaaten liegen demnach erheblich darunter. Zahlreiche EU-Mitgliedstaaten hätten sich zudem gänzlich gegen eine derartige Abgabe entschieden.