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sexuelle Belästigung

Belästigung am Arbeitsplatz: Mitarbeiterin zeigt Vorgesetzten an und erhält Entschädigung

(FOTO: iStock/ cirquedesprit)

Ein kürzlicher Fall zeigt, wie die Arbeiterkammer einer Zugbegleiterin geholfen hat. Berichten zufolge wurde die Frau von ihrem Vorgesetzten sexuell belästigt.

Beim ersten Vorfall sprach er die unglückliche Frau auf ihre Brustgröße an.

Beim zweiten Mal spekulierte er in Anwesenheit ihres Partners über ihre sexuellen Vorlieben. Zu dieser Zeit arbeitete auch ihr Partner im Unternehmen. Die junge Frau war von November 2018 bis März 2021 als Catering-Stewardess im Zug tätig. Nach dem Vorfall tat die belästigte Frau das Richtige.

Sie wandte sich an den stellvertretenden Vorgesetzten und informierte dann ihren Chef. Dieser versprach ein Gespräch, das jedoch angeblich nie stattgefunden hat. Das Unternehmen blieb angeblich untätig, daher wandte sich die Frau an die Arbeiterkammer. Die Experten der AK halfen schließlich der jungen Frau bei der Klage auf Schadensersatz.

Das Urteil gegen den Vorgesetzten ist rechtskräftig. Er muss der Frau 2500 Euro und ihrem Partner 1500 Euro zahlen. Das Arbeits- und Sozialgericht in Wien hat auch angeordnet, dass das Unternehmen im ersten Schritt 2000 Euro Schadensersatz zahlen muss. Das Unternehmen hat gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts Berufung eingelegt, daher ist es nicht rechtskräftig.

„Wo ist das Konzept gegen sexuelle Belästigung?“, fragen sich nun die AK-Experten, wie Heute berichtet.

„Das Ausmaß, in dem Frauen am Arbeitsplatz sexueller Belästigung ausgesetzt sind, ist schockierend“, sagte Ludwig Dvořák, Leiter der Abteilung für Arbeitsrecht der AK. „Unsere arbeitsrechtlichen Fälle zeigen erneut, dass die Gastronomie ein problematischer Bereich ist.“