Zwei Männer aus dem Kosovo standen wegen gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht. Angeklagt wurden sie, weil sie in der Wiener Innenstadt insgesamt 39 Mal Geld von Passanten durch Hütchenspiel ergaunert haben sollen. Dieser Fall wirft die Frage auf: Handelt es sich um Betrug oder ein Geschicklichkeitsspiel?
Koordiniertes Zusammenspiel
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs. Sie argumentiert, dass die Täuschung nicht nur auf der Manipulation des Spiels beruht, sondern auf dem koordinierten Zusammenspiel mehrerer Beteiligter. Neben dem Hauptakteur gab es angeblich auch fiktive Mitspieler, die als Mitwisser oder Animateure auftraten und Passanten zur Beteiligung animierten. Diese Personen traten als vermeintlich normale Passanten auf, erzielten kleine Gewinne und sollten somit das Vertrauen der Zuschauer gewinnen.
Verteidigung sieht Glücksfaktor
Die Verteidigung widerspricht der Anklage und betont, dass die Gewinnchancen des Spiels bei einem Verhältnis von eins zu drei liegen würden. Ihrer Ansicht nach gibt es keine Beweise dafür, dass Hütchen oder Teppich manipuliert wurden. Einer der Angeklagten erklärte: „Wenn man bissl intelligent ist, kann man auch die Kugel finden“
Ein Angeklagter, der als Aufpasser fungierte, behauptete zudem, er habe nicht gewusst, dass das Spiel verboten sei. Richter Mathias Funk hinterfragte jedoch diese Aussage: „Sie wurden unzählige Male von der Polizei aufgehalten. Wie können Sie jetzt sagen, dass sie das nicht wussten?“ Die Antwort des Mannes lautete: „Weil ich immer wieder freigelassen wurde.“
Im November 2024 wurden die Angeklagten verhaftet; die Untersuchungshaft führte letztlich zu einer rechtskräftigen Verurteilung. Das Gericht erkannte in den wiederholten Hütchenspiel-Aktionen eindeutig den Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs und verhängte Haftstrafen von jeweils zwölf Monaten, wovon drei Monate unbedingt zu verbüßen sind.
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