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Alkoholexzess

Betrunkener springt zweimal aus Rettungswagen auf Autobahn

Betrunkener springt zweimal aus Rettungswagen auf Autobahn
FOTO: iStock/Spitzt-Foto
2 Min. Lesezeit |

Mit 4,2 Promille im Blut stürmte er zweimal auf die Wiener Tangente, während Autos ausweichen mussten. Nun stand der 26-Jährige vor Gericht.

Ein 26-jähriger Wiener musste sich nach einem folgenschweren Trinkgelage vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Der junge Mann hatte nach einer Trennung versucht, seinen Liebeskummer mit erheblichen Mengen Alkohol zu betäuben. „Acht Bier, ein bissl Wein und dann hab‘ ich am Ende noch Schnaps getrunken. Der hat mir den Rest gegeben“, schilderte er während der Verhandlung.

Mit einem besorgniserregenden Alkoholpegel von 4,2 Promille alarmierte seine Mutter den Rettungsdienst. Während des Transports ins Donauspital eskalierte die Situation auf der Wiener Tangente. „Ich war ziemlich angetrunken und weiß von dem Tag nichts mehr. Nur noch, dass ich am nächsten Tag in der Psychiatrie aufgewacht bin“, erklärte der Angeklagte. Die Sanitäter hingegen erinnerten sich deutlich an den Vorfall: „Er ist auf einmal laut geworden. Ich hab‘ gehört, wie er sich abgeschnallt hat.“

Gefährliche Flucht

In einer Nothaltebucht verständigten die Rettungskräfte die Polizei, doch der Patient flüchtete unvermittelt aus dem Fahrzeug und rannte über die stark befahrene Wiener Tangente. Durch glückliche Umstände konnten alle Fahrzeuge rechtzeitig bremsen. „Wir hatten schon befürchtet, dass er gleich überfahren wird.“ Nach seiner Ergreifung durch die Polizei und der Rückführung ins Rettungsfahrzeug wiederholte sich das Szenario nur wenige hundert Meter weiter. Erneut sprang der Mann aus dem Wagen und versetzte dabei einem Sanitäter einen Schlag gegen die Brust.

Die Wiener Berufsrettung bestätigte den außergewöhnlichen Vorfall und betonte, dass solche Zwischenfälle das Personal und andere Verkehrsteilnehmer erheblich gefährdeten.

Milde Strafe

Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte einsichtig und bereute seine Handlungen. „Ich will mich entschuldigen. Das war eine sehr blöde Situation.“ Das Gericht berücksichtigte seinen Rauschzustand als strafmildernd und verhängte sechs Monate bedingte Haft. Die Verurteilung erfolgte wegen fahrlässiger Gemeingefährdung und Körperverletzung. Nach der Verhandlung kam es sogar zu einer Versöhnungsgeste zwischen dem Verurteilten und dem betroffenen Sanitäter.

„Ist schon okay, solang du nicht mehr so viel trinkst“, gab dieser dem jungen Mann mit auf den Weg.

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KO KOSMO-Redaktion
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