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Sparmaßnahme

Bildungskarenz-Hammer: Das ändert sich jetzt

Bildungskarenz-Hammer: Das ändert sich jetzt
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3 Min. Lesezeit |

Bildungskarenz wird radikal umgebaut: Ab 2026 gibt es keinen Rechtsanspruch mehr, dafür strengere Regeln und weniger Budget für die neue „Weiterbildungsbeihilfe“.

Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS hat nun ein konkretes Modell für die im Regierungsprogramm vereinbarte Neuregelung der Bildungskarenz vorgelegt. Wie das Ö1-„Morgenjournal“ berichtet, liegt der Gesetzesvorschlag für die neu geschaffene „Weiterbildungsbeihilfe“ des Arbeitsmarktservice aus dem Sozialministerium bereits vor. Für diese Maßnahme sind im Budget 150 Millionen Euro eingeplant – deutlich weniger als die zuletzt für die Bildungskarenz aufgewendeten 400 bis 670 Millionen Euro jährlich.

Die Umgestaltung der Bildungskarenz wurde maßgeblich durch budgetäre Engpässe vorangetrieben. Die für Anfang 2026 geplante, erheblich reduzierte Variante soll zur Kosteneinsparung beitragen. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass künftig kein Rechtsanspruch mehr auf eine AMS-finanzierte Weiterbildung besteht, selbst wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Eine aktuelle Auswertung des Sozialministeriums und des AMS zeigt, warum die Reform notwendig wurde: Die bisherige Bildungskarenz wurde überwiegend von Beschäftigten mit höherem Bildungsabschluss und mittlerem bis hohem Einkommen genutzt. Personen mit Pflichtschulabschluss oder niedrigerem Einkommen waren deutlich unterrepräsentiert.

Strengere Zugangsregeln

Zudem wird der Kritik begegnet, dass die Bildungskarenz häufig zur Verlängerung der Babykarenz genutzt wurde: Zwischen dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld und einer bezahlten Bildungskarenz müssen künftig mindestens 26 Wochen liegen. Die Beschäftigungsdauer als Voraussetzung wird von sechs Monaten auf ein Jahr angehoben.

Zusätzlich müssen Weiterbildungsmaßnahmen künftig von AMS-Beratern genehmigt werden. Diese Regelung zielt offenbar darauf ab, dass die Weiterbildung bislang nicht zwingend mit der aktuellen beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen musste.

Neue Finanzierungsmodelle

Die Regierung verfolgt außerdem das Ziel, die Bildungskarenz verstärkt für Personen ohne höhere Ausbildung zugänglich zu machen, da das bisherige Modell überwiegend von höher qualifizierten Beschäftigten in Anspruch genommen wurde. Konkret wird festgelegt, dass bei Personen mit einem Bruttoeinkommen über der Hälfte der Höchstbeitragsgrundlage – derzeit 3.225 Euro – der Arbeitgeber 15 Prozent des Weiterbildungsgeldes beisteuern muss.

Für Personen mit Masterabschluss gilt zudem eine Mindestbeschäftigungsdauer von vier Jahren in einer arbeitslosenversicherungspflichtigen Tätigkeit. Die Leistungsanforderungen werden ebenfalls deutlich angehoben. Studierende an Universitäten müssen künftig 20 statt bisher acht ECTS-Punkte (Leistungspunkte im Hochschulsystem) nachweisen.

Bei anderen Weiterbildungsmaßnahmen bleibt es bei 20 Wochenstunden, für Personen mit Kindern unter sieben Jahren bei 16 Stunden. Der Mindestsatz wird von bisher unter 15 Euro täglich auf 40,40 Euro erhöht, was allerdings nur bei Geringverdienern zum Tragen kommt, da sich die Höhe des Weiterbildungsgeldes grundsätzlich am Arbeitslosengeld orientiert.

Sozialpartner gespalten

Die Reaktionen der Sozialpartner auf die Reform fallen unterschiedlich aus: Die Arbeiterkammer kritisiert die geplanten Verschärfungen als „massive Zugangshürden“ und warnt vor einer Benachteiligung von Frauen und Geringverdienern. Die Wirtschaftskammer begrüßt hingegen die stärkere Zielgruppenorientierung und die Begrenzung der Kosten, weist aber auf die Notwendigkeit flexiblerer Modelle für Betriebe hin.

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KO KOSMO-Redaktion
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