Home Aktuelles
Energiereform

Billigstrom-Gesetz beschlossen: So soll der Strompreis fallen

Strom_Geld
FOTO: iStock

Nach zähen Verhandlungen hat die Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos einen Durchbruch bei der Bekämpfung der hohen Energiekosten erzielt. Der Entwurf für das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – im politischen Diskurs als “Billigstromgesetz” bezeichnet – wurde am Dienstag im Ministerrat behandelt, nachdem die letzten strittigen Punkte erst in der Nacht zuvor ausgeräumt werden konnten.

⇢ Billigstromgesetz”: Regierung verkündet Einigung

Der Gesetzesentwurf wird nach dem Ministerratsbeschluss am Mittwoch dem Nationalrat zugeleitet. Für die Verabschiedung ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, weshalb die Regierungsparteien auf die Unterstützung entweder der FPÖ oder der Grünen angewiesen sind. Mit der FPÖ wurden bereits erste Sondierungsgespräche geführt, wie Parteivorsitzender Herbert Kickl in der vergangenen Woche bestätigte – allerdings ohne Kenntnis des konkreten Gesetzestextes.

Grünen-Chefin Leonore Gewessler hatte hingegen stets betont, erst auf Grundlage eines ausformulierten Entwurfs in Verhandlungen eintreten zu wollen. Am Montag erklärte sie: “Die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land brauchen günstigen, erneuerbaren Strom. Aber nur von Billigstromgesetz zu reden, ist zu wenig. Wir werden den Text daran messen, ob er dieses Versprechen auch erfüllen kann.”

Strompreisbremse geplant

Das Gesetzespaket sieht einen regulierenden Eingriff in die Strompreisbildung vor, um die Auswirkungen künftiger Energiekrisen abzufedern. SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt, die als Regierungskoordinatorin an den Verhandlungen beteiligt war, erläuterte im “Heute”-Talk: “Mit dieser Strompreisbremse greifen wir jetzt in den Markt ein und senken damit die Energiepreise um ein Drittel!”

Konkret soll der Strompreis während definierter “Energiekrisen” – laut SPÖ ist eine solche gegenwärtig gegeben – bei zehn Cent pro Kilowattstunde (kWh) gedeckelt werden können. Verglichen mit dem aktuellen Preisniveau von etwa 15 Cent/kWh entspräche dies tatsächlich einer Reduktion um ein Drittel.

⇢ AK schlägt Alarm: CO2-Steuer bringt Familien ans Limit!

Wichtig ist jedoch die Differenzierung: Die Deckelung bezieht sich ausschließlich auf den reinen Energiepreis, der nur etwa ein Drittel der Gesamtrechnung ausmacht. Hinzu kommen Netzgebühren – die 2026 österreichweit im Durchschnitt um 1,1 Prozent steigen sollen – sowie diverse Steuern und Abgaben.

Soziale Komponente

Von der Preisbremse sollen sämtliche Privathaushalte profitieren. Für die Industrie sind zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, darunter rechtliche Erleichterungen für die Eigenstromerzeugung. Schmidt betont gegenüber “Heute”: “Dieses Paket ist ein echter Boost für die Wirtschaft und wird alle Österreicherinnen und Österreicher spürbar entlasten.”

Für sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen sieht das Gesetz einen speziellen Sozialtarif von sechs Cent pro Kilowattstunde vor. Darüber hinaus wird ein Tarif eingeführt, der netzentlastendes Verbrauchsverhalten belohnt – zu bestimmten Zeiten soll Strom dadurch günstiger werden. Die Kosten für die Strompreisbremse sollen von den heimischen, überwiegend in staatlichem Besitz befindlichen Energieerzeugern getragen werden.

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) bezeichnet das Vorhaben als “größte Strommarktreform der vergangenen 20 Jahre, mit der wir für billigeren Strom und eine sichere Versorgung für Haushalte und Betriebe sorgen wollen”. Er appelliert an die Opposition: “Im nächsten Schritt liegt die Verantwortung bei den Oppositionsparteien. Es geht hier nicht um Ideologie, sondern um eine Grundsatzentscheidung für leistbare Energie und eine stabile Versorgung.”

Österreich benötige dieses Gesetz “mehr als ideologische Diskussionen – alle sind gefordert, einen Beitrag zu günstigerem Strom zu leisten”, so der ÖVP-Minister.

SPÖ-Staatssekretärin Schmidt zeigt sich optimistisch: “Wenn es FPÖ und die Grünen ernst meinen mit einer spürbaren Entlastung für die Österreicher, dann müssen sie diesen Maßnahmen zustimmen und wir können bald Nägel mit Köpfen machen.” Eine Beschlussfassung könnte im Dezember-Plenum des Nationalrats erfolgen – vorausgesetzt, die erforderliche Zweidrittelmehrheit wird erreicht.

Das Gesetzespaket könnte dann frühestens Anfang 2026 in Kraft treten.