Österreichs Verwaltung bekommt ein digitales Upgrade – Bund, Länder und Gemeinden ziehen dabei erstmals gemeinsam an einem Strang.
Bund, Länder, Städte und Gemeinden haben sich in Österreich auf eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) verständigt, mit der Verwaltungsverfahren künftig stärker digitalisiert werden sollen. Der Nationalrat hat die Reform am 19. November 2025 einstimmig beschlossen, sie tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft. Die Novelle zielt darauf ab, den öffentlichen Dienst effizienter, zugänglicher und bürgernaher zu gestalten. Behörden sollen auf dieser Grundlage digitale Technologien rechtssicher einsetzen können, um Verfahren zu beschleunigen und den Zugang zu erleichtern.
Inhalt 1:
Digitale Angebote sollen rund um die Uhr verfügbar sein und durch Sprachunterstützung, einfache Dialogsysteme sowie automatisierte Abläufe barrierefreier werden. Konkret sieht die Novelle unter anderem vor, dass Edikte künftig digital über das Rechtsinformationssystem (RIS) kundgemacht werden statt über Tageszeitungen. Zudem wird die Schwelle für die Anwendung von Großverfahren von 100 auf 50 voraussichtlich am Verfahren Beteiligte gesenkt.
Politische Reaktionen
Digitalisierungsstaatssekretär Alexander Proll (ÖVP) sieht in der geplanten Gesetzesänderung eine wesentliche Grundlage für den Einsatz moderner Technologien in der Verwaltung. „Mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Behörden digitale Technologien stärker und sinnvoll einsetzen können.“ Digitalisierung sei dabei kein Selbstzweck, sondern diene einem konkreten Ziel: einem öffentlichen Dienst, der den modernen Lebensgewohnheiten der Menschen entspricht.
Inhalt 2:
Für Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) geht es bei der AVG-Novelle vor allem um die Frage des Vertrauens in staatliche Institutionen. „Wer Vertrauen in staatliche Institutionen stärken will, muss dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden keine Zumutung ist. Diese AVG-Novelle ist ein klares Signal: Wir nehmen die Anliegen der Menschen ernst und vereinfachen Behördenwege.“
Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) rückt die Zusammenarbeit der verschiedenen Gebietskörperschaften in den Vordergrund. Ziel sei es, Zuständigkeiten zu klären und Doppelstrukturen abzubauen. „Viele Menschen haben das Gefühl, dass unser Staat oft komplizierter funktioniert, als er eigentlich müsste. Genau deshalb arbeiten Bund, Länder und Gemeinden in der Reformpartnerschaft daran, Verwaltung einfacher und digitaler zu machen.“
Inhalt 3:
Länder-Zustimmung
Auch auf Länderebene stößt die Reform auf Zustimmung. Tirols Verhandlungsvertreter Jakob Wolf bezeichnete die Novelle als wichtigen Schritt in Richtung einer modernen und praxistauglichen Verwaltung. „Unser Anspruch muss sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten.“