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Albtraum

Computerspiel-Spruch eskaliert: Cobra stürmt Wohnung von Postler

Computerspiel-Spruch eskaliert: Cobra stürmt Wohnung von Postler
FOTO: iStock/choochart choochaikupt
3 Min. Lesezeit |

Ein harmloses Gespräch über Computerspiele eskalierte zum Albtraum: Ein Syrer verlor nach einem Cobra-Einsatz seinen Job und steht vor den Scherben seiner Existenz.

Ein Gespräch über Computerspiele in der Postkantine eines Vorarlberger Postverteilerzentrums führte zu einem Polizeieinsatz mit weitreichenden Folgen. Ein Mitarbeiter syrischer Herkunft sah sich plötzlich mit einem Cobra-Einsatz (Sondereinsatzkommando), einer Anzeige wegen gefährlicher Drohung, dem Verlust seines Arbeitsplatzes und einem Gerichtsverfahren konfrontiert.

📍 Ort des Geschehens

Der Vorfall ereignete sich am 1. August in der Kantine des Postverteilerzentrums Wolfurt. Während der Syrer sein Mittagessen aufwärmte, unterhielt er sich mit zwei Kollegen über ein Computerspiel und erwähnte dabei den Amoklauf von Graz. Während der Teamleiter dieser Unterhaltung keine Bedeutung beimaß und die Kantine verließ, fühlte sich ein anderer anwesender Mitarbeiter durch die Äußerung bedroht. Dieser meldete den Vorfall einem Kollegen, der wiederum den Vorgesetzten informierte.

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Cobra-Einsatz am 2. August

Die Reaktion folgte prompt: Am nächsten Tag, dem 2. August, stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei die Wohnung des 29-Jährigen und nahm ihn in Handschellen fest. Das Cobra-Team, das normalerweise bei Hochrisiko-Einsätzen zum Einsatz kommt, wurde aufgrund der gemeldeten Drohung mit einer Waffe aktiviert. Im Prozess vor dem Landesgericht Feldkirch am Dienstag betonte der Angeklagte wiederholt seine Unschuld und sein Unverständnis über die Situation. „Ich komme mit allen gut aus, alle grüßen mich, das Spiel ist erlaubt, es hat doch nichts mit der Realität zu tun“, erklärte er vor Gericht.

Er sieht sich als Opfer einer Fehlinterpretation, da sein Kollege einen aus dem Zusammenhang gerissenen Gesprächsfetzen beim Vorgesetzten als Drohung dargestellt habe. Mehrere bei dem Vorfall anwesende Personen bestätigten seine Darstellung. Ein Zeuge sagte aus: „Der hat das einfach so gesagt, deshalb habe ich auch ungestört weitergegessen.“ Auch ein weiterer Kollege gab an, die Aussage nicht ernst genommen zu haben.

Freispruch mit gravierenden Folgen

Der Angeklagte durchlebte eine schwierige Zeit. Ihm wurde vorgeworfen, in der Mittagspause gesagt zu haben: „Was glaubt ihr, wie lange es dauert, bis ich die 30 Personen im Raum mit der AK47 abgeknallt habe?“ Besonders belastend waren für ihn jedoch die Konsequenzen.

Am Ende des Verfahrens sprach Richterin Verena Wackerle den 29-Jährigen vom Vorwurf der gefährlichen Drohung frei und begründete: „Es war vermutlich eher Prahlerei, gepaart mit einem unüberlegten Sager, aber keine Straftat.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen trotz Freispruch

Trotz des Freispruchs sind die Auswirkungen für den Mann gravierend: „Ich habe dadurch nicht nur meinen Job verloren, sondern werde seit dem Cobra-Einsatz angefeindet. Im Haus grüßt mich keiner mehr und mein Vermieter will den Vertrag auch nicht verlängern.“ Die Österreichische Post AG hatte den Mann nach der Strafanzeige gekündigt, obwohl das Verfahren noch nicht abgeschlossen war.

Nach österreichischem Arbeitsrecht können Arbeitgeber bei schwerwiegenden Vorwürfen wie Drohungen eine sofortige Entlassung aussprechen. Bei einem späteren Freispruch besteht jedoch grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Kündigung, wenn sich herausstellt, dass die Vorwürfe unbegründet waren.

Mit zitternder Stimme fügte er hinzu: „Es fühlt sich Scheiße an, in Handschellen abgeführt zu werden.“ Sein Rechtsvertreter Daniel Wolff kündigte an, mit allen rechtlichen Mitteln die Rücknahme der Kündigung und die Wiedereinstellung seines Mandanten bei der Post durchsetzen zu wollen. Dabei kann er sich auf die Rechtsprechung stützen, wonach eine Kündigung wegen später widerlegter Straftatvorwürfe als ungerechtfertigt gilt und zur Wiedereinstellung oder Schadenersatzzahlungen führen kann.

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KO KOSMO-Redaktion
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