Start Inland
AUFGEPASST

Das ändert sich beim „Pickerl“ fürs Auto ab 20. Mai!

§57a-Gutachten (FOTO: ÖAMTC)
§57a-Gutachten (FOTO: ÖAMTC)

Ab dem 20. Mai kommt es zu einer bedeutenden Änderung im Rahmen der regelmäßigen Pickerl-Begutachtung, wie der ARBÖ in einer Presseaussendung mitteilt.

Zukünftig werden bei diesen Kontrollen Verbrauchsdaten aus Fahrzeugen, die seit dem 1.1.2021 erstmals zugelassen wurden und den aktuellen Abgasklassen „6d“ oder „6e“ entsprechen, ausgelesen und an eine Datenbank der Europäischen Kommission übermittelt. Für ältere Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht.

Die Erhebung der Verbrauchsdaten soll realistische Verbrauchswerte ermitteln und Konsumenten ehrlich über den zu erwartenden Treibstoffverbrauch informieren. Allerdings sieht der ARBÖ die ab Mitte Mai gültige Verordnung kritisch, da die gesamte 17-stellige Fahrgestellnummer ausgelesen und übermittelt wird, wodurch eine Anonymisierung der Daten nicht gegeben ist.

Gerald Kumnig, Generalsekretär des ARBÖ, erklärt, dass dies ein weiterer Schritt in Richtung „gläserner Bürger“ sei und daher abzulehnen ist. Er betont, dass die Einhaltung aller datenschutztechnisch relevanten Bestimmungen unerlässlich sei, da die Daten bis zu 20 Jahre gespeichert werden können.

Der ARBÖ informiert darüber, dass jeder Fahrzeughalter vor der §57a-Begutachtung die Erhebung und Übermittlung der Verbrauchswerte ablehnen kann. Kumnig betont abschließend, dass es wichtig sei, die Verbraucherinteressen zu schützen und die Datenhoheit beim Fahrzeughalter oder der Fahrzeughalterin zu belassen.