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§57a-Gutachten: Aus für gefälschte KfZ-Pickerl

§57a-Gutachten (FOTO: ÖAMTC)
§57a-Gutachten (FOTO: ÖAMTC)

Gefälschte Pickerl – auch in Österreich keine Seltenheit. So hatte ein KFZ-Mechaniker seit 2016 rund 250 falsche Gutachten erstellt, wie KOSMO berichtete. Für ein gefälschtes Pickerl verlangte er bis zu 50 Euro. Nun sollen solche Fälschungen unmöglich werden.

Neues Jahr heißt neue Vignette und neue „Pickerl“ für die KfZ-Fahrer. So werden ab Februar Änderungen am „Pickerl“ für Autos in Österreich eingeführt. Das §57a-Gutachten wird mit einem neuen Layout ausgestattet und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird.

Gegen Fälschungen

Mit dem OR-Code sollen auch mögliche Fälschungen schneller erkannt werden. „Der QR-Code am §57a Gutachten bringt insbesondere Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. So kann die Echtheit des Gutachtens ganz leicht überprüft werden„, erklärt ÖAMTC-Techniker Andrej Prosenc.

Hohe Strafen

Es drohen hohe Strafen für den Ver- und Ankauf gefälschter KfZ-Gutachten. Straffrei bleibt nur, wer nachweisen kann, unwissentlich ein solches gefälschtes Pickerl gekauft zu haben. Der Nachweis dabei dürfte allerdings schwer zu erbringen sein. Allen anderen – die wissentlich ein gefälschtes Pickerl nutzen oder verkaufen – droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren.

Das Fahren ohne §57a-Gutachten ist mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 6.500 Euro belegt. Dazu kommen noch extra Mängel-Strafen dazu. Heißt, dass jedes beschädigte Teil am Auto extra mit jeweils 2.000 Euro verrechnet werden kann.

Quelle: ÖAMTC

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