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KfZ-Gutachten: Änderungen beim „Pickerl“ ab Februar

Änderungen beim
Änderungen beim "Pickerl" ab Februar. (FOTO: ÖAMTC)

Das neue Jahr hält nicht nur Neuerungen für die Vignette bereit, wie KOSMO berichtete. Auch die KfZ-Prüfplakette, das sogenannte „Pickerl“, unterliegt ab 02. Februar Änderungen.

Ab Februar werden Änderungen am „Pickerl“ für Autos in Österreich eingeführt. Das §57a-Gutachten wird mit einem neuen Layout ausgestattet und erhält zusätzlich einen QR-Code, der auf das Gutachten gedruckt wird, so der ÖAMTC am Montag. Mit Hilfe dieses QR-Codes kann eine elektronische Version des Gutachtens kostenlos aus der zentralen Datenbank abgerufen werden.

QR-Code

Änderungen am „Pickerl“ für Autos bringen laut dem ÖAMTC Vorteile für Konsumenten. Der QR-Code auf dem §57a-Gutachten bringe mehr Sicherheit beim Kauf von Gebrauchtwagen, so ein ÖAMTC-Techniker. Mit einem QR-Code lasse sich die Echtheit des Gutachtens leicht überprüfen.

Zusätzlich wird eine neue Prüfposition eingeführt: Das seit 2018 in allen Fahrzeugen vorgeschriebene eCall-System muss bei der §57a-Begutachtung überprüft werden. eCall ist ein Notrufsystem, das in der EU eingeführt wurde und die Zeitspanne zwischen Unfall und Eintreffen der Rettungskräfte verkürzen soll.

Weitere Änderung

Ab dem 20. Mai 2023 müssen bei der §57a-Begutachtung die Fahrleistungen und Verbrauchsdaten von Fahrzeugen, die erstmals im Jänner 2021 zugelassen wurden, erfasst werden. Diese Daten, inklusive der Fahrzeug-Identifizierungsnummer, werden an eine zentrale Datenbank des Verkehrsministeriums gesendet und an die europäische Umweltagentur weitergeleitet. Ziel ist es, zu überprüfen, ob die Verbrauchswerte, die bei der Fahrzeuggenehmigung gemessen wurden, eingehalten werden.

Der ÖAMTC befürwortet eine transparente Darstellung der durchschnittlichen Verbräuche einzelner Fahrzeugmodelle, ist jedoch strikt gegen die Verknüpfung von einzelnen Verbräuchen mit rückverfolgbaren Fahrzeugdaten wie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer.

Quelle: ÖAMTC

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