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AUFGEPASST!

Vignette in Österreich: Das ändert sich ab 1. Februar

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(FOTO: APA, Asfinag, iStock/anyaberkut)

Knapp 70 Prozent aller Jahresvignetten bereits digital – Vignette online und bei 6.000 Vertriebspartnern erhältlich.

Am 31. Jänner 2023 endet das aktuelle Vignettenjahr. Das bedeutet: Ab 1. Februar sind nur noch die Klebevignette 2023 in Purpur oder die Digitale Vignette 2023 gültig. Für alle, die noch klicken oder picken müssen, ist es somit höchste Zeit, sich die Vignette zu besorgen. „67 Prozent aller Jahresvignetten sind bereits digital. Der Trend hin zum Digitalen ist weiter ungebrochen. Wer also noch keine aktuelle Vignette hat, kann sich im Mautshop oder über die ASFINAG App die Vignette besorgen. Oder einfach bei einer unserer 6.000 Vertriebsstellen im In- und Ausland eine Vignette noch rechtzeitig besorgen“, bestätigt ASFINAG-Geschäftsführerin Claudia Eder.

Viele setzen mittlerweile auf das Abo-Service, das die Jahresvignette automatisch und ohne weiteres Zutun der Kunden verlängert. Wer online kauft, muss jedoch weiterhin die Konsumentenschutzfrist beachten. Eine im Mautshop erworbene Vignette ist erst am 18. Tag nach dem Kauf gültig. Wichtig dabei: Für Unternehmer ist selbst bei Online-Kauf in Mautshop die Digitale Vignette sofort gültig.

Stichprobenartige Kontrollen der Vignettenpflicht

Wird im Rahmen einer Vignettenkontrolle durch den Service und Kontrolldienst festgestellt, dass keine gültige Vignette auf der Windschutzscheibe aufgeklebt ist beziehungsweise keine gültige Digitale Vignette vorliegt, so muss unmittelbar vor Ort eine Ersatzmaut an die ASFINAG-Mautaufsichtsorgane bezahlt werden. Für mehrspurige Fahrzeuge wie Pkw beträgt die Ersatzmaut 120 Euro, für einspurige Fahrzeuge 65 Euro. Dies gilt auch, wenn eine Fahrzeuglenkerin, ein Fahrzeuglenker ohne gültige Vignette durch eine Automatische Vignettenkontrolle erfasst wird.