Meta wird ab dem 27. Mai öffentliche Informationen und Inhalte auf seinen Plattformen Instagram, Facebook und anderen Diensten für das Training seiner KI-Technologie Meta AI verwenden. Nutzer haben jedoch die Möglichkeit, diesem Vorhaben ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen informiert, dass entsprechende Online-Formulare bei Facebook und Instagram zur Verfügung stehen. Der Zugriff auf diese Formulare setzt allerdings eine Anmeldung beim jeweiligen Dienst voraus. Bei der Einreichung des Widerspruchs muss die E-Mail-Adresse angegeben werden, mit der der Dienst genutzt wird, während eine Begründung nicht erforderlich ist.
Die Verbraucherschützer empfehlen, den Widerspruch spätestens bis zum 26. Mai einzulegen. Nach diesem Stichtag können bereits veröffentlichte Daten für das KI-Training verwendet werden. Ein später eingelegter Widerspruch schützt lediglich Inhalte, die nach dem Zeitpunkt des Einspruchs veröffentlicht werden.
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So findet ihr die Widerspruchsformulare
Um bei Facebook Widerspruch einzulegen, folgt diesen Schritten:
1. Meldet euch bei eurem Facebook-Konto an
2. Besucht die Hilfeseite unter facebook.com/help/contact/[formular-ID]
3. Wählt die Option „Widerspruch gegen Datenverwendung für KI-Training“
4. Gebt eure bei Facebook registrierte E-Mail-Adresse ein
5. Sendet das Formular ab (eine Begründung ist nicht nötig)
Bei Instagram funktioniert der Prozess ähnlich:
1. Loggt euch in euer Instagram-Konto ein
2. Öffnet die Einstellungen über euer Profilbild
3. Scrollt zu „Datenschutz und Sicherheit“
4. Wählt „Datennutzung und Berechtigungen“
5. Klickt auf „Widerspruch gegen KI-Training einlegen“
6. Bestätigt mit eurer registrierten E-Mail-Adresse
Datennutzung durch Meta
Nach eigenen Angaben beabsichtigt Meta, neben öffentlich zugänglichen Internetdaten auch „öffentliche Inhalte in Meta-Produkten“ zur Entwicklung und Verbesserung seiner KI-Modelle heranzuziehen. Detaillierte Informationen dazu sind in den Erläuterungen des Konzerns zur Verwendung von Daten für die generative KI verfügbar.
Private Unterhaltungen auf WhatsApp fallen nicht unter die Kategorie öffentlicher Informationen, da sie grundsätzlich durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt sind. Sobald jedoch eine Kommunikation mit Meta AI stattfindet oder der KI-Chatbot in einen Gruppenchat integriert wird, verlieren diese Gesprächsteile ihren verschlüsselten Status und gelten als „öffentlich“.
Schutz persönlicher Daten
Sämtliche an den KI-Assistenten gerichteten Anfragen und Nachrichten können von Meta für KI-Trainingszwecke verwendet werden. Wer dies vermeiden möchte, sollte von der Nutzung von Meta AI in WhatsApp absehen.
Die Verbraucherzentrale rät allen Nutzern von Meta-Diensten zu einem vorsichtigen Umgang mit persönlichen Daten und empfiehlt, keine sensiblen Informationen wie Namen, Geburtsdaten oder Gesundheitsdaten preiszugeben. Weder Meta AI noch das zugehörige blaue Symbol lassen sich in den Meta-Anwendungen deaktivieren oder ausblenden.
Nutzer, die die KI-Funktionen nicht verwenden möchten, haben lediglich die Option, diese zu ignorieren.
Kritik aus Österreich
Laut österreichischer Datenschutzbehörde ist der geplante Einsatz öffentlich zugänglicher Nutzerdaten für KI-Training auch in Österreich datenschutzrechtlich umstritten. Beschwerden und Prüfverfahren gegen vergleichbare Meta-Vorhaben laufen sowohl national als auch bei der irischen Datenschutzaufsicht.
Die österreichische Arbeiterkammer kritisiert, dass Nutzerinnen und Nutzer durch wenig transparente Informationspolitik und kurze Fristen faktisch unter Druck gesetzt werden. Eine aktuelle Umfrage des Gallup-Instituts zeigt, dass rund 62 % der Österreicher den Einsatz ihrer Social-Media-Daten für KI-Zwecke ablehnen und sich mehr Mitbestimmung bei solchen Änderungen wünschen.
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