**Dating-App als Falle: In Berlin steht ein 18-Jähriger vor Gericht – und seine Opfer schildern, wie schnell Vertrauen zur Bedrohung wurde.**
Ein 18-jähriger rumänischer Zuwanderer muss sich derzeit vor einem Berliner Gericht verantworten. Die Anklage lautet auf räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung. Den Ausgangspunkt der Tatserie bildete der 9. Mai 2026.
Dating-App als Falle
Nach den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft nutzte der Angeklagte eine Dating-Plattform, um Kontakt zu seinen späteren Opfern herzustellen. Sobald diese in ihren Wohnungen erschienen, übernahmen Mittäter die Ausführung der Gewalt. Die Täter verlangten Bargeld, EC-Karten sowie die zugehörigen PINs und setzten dabei teilweise Messer ein.
Der Gesamtschaden beläuft sich auf 1.600 Euro Bargeld sowie Gegenstände im Wert von rund 8.000 Euro. Seit seiner Festnahme am 5. Juni 2026 sitzt der Hauptangeklagte in Untersuchungshaft.
Die Taten ereigneten sich in Berlin-Lichtenberg, wo der Angeklagte gemeinsam mit seinen Komplizen ahnungslose Opfer überfiel. Sein Verteidiger räumte eine Beteiligung an sechs der insgesamt sieben zur Anklage gebrachten Taten ein. Vor Gericht wandte sich der Angeklagte mit den Worten an die Opfer: „Was wir getan haben, tut mir leid.“
Der Prozess ist auf insgesamt fünf Verhandlungstage angelegt. Mehrere Zeugen haben bereits ausgesagt. Ein 25-jähriger Betroffener schilderte, wie er sich mit dem Angeklagten zu einem Treffen verabredet hatte und dabei in eine bedrohliche Situation geriet, als plötzlich mehrere Personen in der Wohnung auftauchten.
Berliner Muster
In Berlin kam es in der Vergangenheit wiederholt zu Überfällen, bei denen Dating-Apps gezielt genutzt wurden, um Männer in eine Falle zu locken. Ein vergleichbarer Fall, jener des Daniel F., wurde im Juni 2026 bereits gerichtlich abgeschlossen. Das Landgericht Berlin verurteilte den damals 20-Jährigen Mitte Juni 2026 wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Jugendstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Berlins Queerbeauftragter Alfonso Pantisano appelliert an die zuständigen Behörden, derartige Taten künftig als queerfeindliche Gewalt gesondert zu erfassen, um den Opfern und ihren Anliegen wirksamer gerecht zu werden.