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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

Die GIS-Gebühren: holen Sie sich Ihr Geld zurück!

GIS-Gebühren
GIS-Gebühren (FOTO: iStockphoto)

Um kaum eine österreichische „Service-Stelle” ranken sich so viele Missverständnisse wie um die Gebühren Info Service GmbH (GIS). Deshalb erklären wir Ihnen, welche Gebühren auf Sie zukommen können, aus welchem Grund Sie eigentlich GIS zahlen und welche Änderungen bzw. Rückforderungsmöglichkeiten in der nächsten Zeit zu erwarten sind.

Was ist die GIS?

Die GIS Gebühren Info Ser vice GmbH (GIS), ist seit 1998 mit dem Rundfunkgebührenmanagement in Österreich beauftragt. Dies umfasst die Einbringung und Abrechnung der Rundfunkgebühr in Österreich und sonstiger damit verbundener Abgaben und Entgelte und deren Weiterleitung an ORF, Bund und Länder. Sie vollzieht damit das Rundfunkgebührengesetz und unterliegt diesbezüglich den Weisungen des Bundesministers für Finanzen.

PFLICHT: Alle Rundfunkgeräte sind bei der GIS anzumelden!

Was ist zu melden und zu bezahlen?

Wenn Sie ein empfangsbereites Gerät besitzen, also ein Gerät, mit dem das terrestrische Fernseh- oder Radioprogramm empfangen werden kann, dann müssen Sie das melden (VwGH vom 30.06.2015, Zl. Ro2015/15/0015). Das bedeutet: Jeder Fernseher bzw. jedes Radio an sich stellt eine Rundfunkempfangsanlage dar und ist damit melde- und gebührenpflichtig. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen. Be ispiele melde- und gebührenpflichtiger Gerätekonstel lationen: Fernsehgeräte, Kabel-TV, Satelliten-TV, Computer und Tablets mit DVB-TStick oder TV-Karte oder Radio-Karte, Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang. Autoradios müssen nicht gemeldet werden. Unabhängig davon, wie viele Geräte Sie in der Wohnung haben, zahlen Sie nur eine Gebühr. Wenn Sie aber über mehrere Immobilien mit Rundfunkgeräten verfügen, müssen Sie für jeden Haushalt die Gebühr bezahlen.

EUGH: Rundfunkgebühren sind nicht steuerbar!

Neu: einen Teil der GIS jetzt zurückfordern!

Eine spannende Entwicklung hat sich im Oktober 2018 ergeben. Im Rahmen einer Sammelklage fordert die AdvoFin, Österreichs größter Prozessfinanzierer, für alle angemeldeten GIS-Zahlenden die Umsatzsteuer auf das GIS-Programmentgelt zurück! Denn nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im artverwandten Fall der tschechischen Rundfunkgebühr (Český rozhlas, Entscheidung C11/15) sind Rundfunkgebühren nicht umsatzsteuerbar. Von dieser Rechtslage ausgehend, wird die Umsatzsteuer auf Rundfunkgebühren Konsumenten weder in Tschechien, noch in einem anderen Land der EU verrechnet. Nur in Österreich hält man sich immer noch nicht an die Entscheidung des EuGH bzw. die Vorgaben der europäischen Mwst-Richtlinie! Die GIS GmbH verrechnet jedem Gebührenzahler Monat für Monat 10% Umsatzsteuer auf das Programmentgelt – das sind im Jahr knapp € 20.

Mag. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied bei AdvoFin Prozessfinanzierung AG erklärt:

Mag. Stefan Bohar
Mag. Stefan Bohar, Vorstandsmitglied bei AdvoFin Prozessfinanzierung AG (FOTO: Katharina Wisata)

„Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2016 klar festgestellt: Auf Rundfunkgebühren ist keine Mehrwertsteuer zu erheben. Trotzdem verrechnet die GIS als Inkassobüro für den ORF diese nach wie vor. Das ist einzigartig in Europa − eine Steuer auf die Steuer, die wir nun zurückverlangen. Und zwar rückwirkend für die letzten fünf Jahre. In Summe geht es um mehr als 300 Millionen Euro, die der ORF an seine Kunden zurückzahlen muss. GIS-Kunden können sich auf unserer Website www.advofin.at/gis anmelden. Eine Registrierung mit Namen und Email-Adresse sowie die Kopie eines Zahlungsbelegs reichen aus. AdvoFin übernimmt die gesamten Kosten und das Prozessrisiko. Bei Erfolg erhält AdvoFin für die Risiko- und Kostenübernahme eine Erfolgsbeteiligung in Höhe von 27%. Bei einem durchschnittlichen Schaden von 100 Euro in den letzten fünf Jahren, erhält der GIS-Kunde also im Erfolgsfall ca. 73 Euro zurück. Und das praktisch ohne Aufwand und jedenfalls ohne eigenes Risiko. Wir freuen uns, dass sich allein im Oktober 30.000 GIS-Zahlende zu unserer Sammelklage angemeldet haben. Advofin ist der größte Prozessfinanzierer Österreichs, wir sind seit 17 Jahren erfolgreich am österreichischen Markt tätig und sehen uns als Schützer von Konsumentenrechten. Bis dato haben 24.000 Kunden unsere Dienstleistungen in Anspruch genommen: wir haben rund 260 Millionen EURO für unsere Kunden erstritten. Alle Informationen zu AdvoFin finden Sie unter: www.advofin.at.

Sammelverfahren ORF Umsatzsteuer Rückererstattung | Jetzt Informieren und anmelden!

Wie geht es weiter mit der GIS?

Immer wieder kommen Stimmen auf, die fordern, die GIS abzuschaffen. Eine gebührenbasierende Finanzierung des Rundfunks sei im 21. Jahrhundert nicht mehr zeitgemäß hört man dabei oft. So konnten die Österreicher bis 8. Oktober im Rahmen eines Volksbegehren Ihre Stimme für die Abschaffung der GIS abgeben. Das Anti-GIS Volksbegehren forderte die ersatzlose Abschaffung aller ORF-Gebühren sowie ein Ende der parteipolitischen Einflussnahme auf den ORF. Initiator war Christliche Partei Österreichs (CPÖ). Mit 320.239 Unterschrif ten hat es die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) mit ihrem ORF-Volksbegehren ins Parlament geschafft. Der Nationalrat wird sich somit zum dritten Mal in der Zweiten Republik mit einem ORFVolksbegehren beschäftigen. Wo diese Debatte hinführen wird, ist schwer abzuschätzen. Derzeit hat der ORF bzw. die GIS sicherlich eher in Bezug auf die Sammelklage aufgrund der Rückforderung der verrechneten Umsatzsteuer „schlaflose Nächte“. Bis zu 3,3 Mio. GIS-Zahlende können sich hier anmelden und bis zu € 100 zurückfordern – das ergibt bis zu € 330 Mio!

GIS-Gebühren
GIS-Gebühren (Quelle: AdvoFin, Grafik: KOSMO)

Kontakt:

Advofin Prozessfinanzierung AG

Lothringerstraße 14, 1030 Wien

Telefonnummer: +43-(0)1-26 22 21-17

E-Mail: office@advofin.at

Web: www.advofin.at