Die digitale Gesundheitsakte ELGA wird umfassend ausgebaut: Ab 2025 müssen Ärzte schrittweise mehr Befunde hochladen, während Patienten weiterhin die Wahl haben.
Ab Juli 2025 werden niedergelassene Ärzte verpflichtet, Labor- und Radiologiebefunde samt zugehöriger Bildgebung in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) zu hinterlegen. Diese Regelung weitet sich 2026 auf stationäre Einrichtungen und telemedizinische Behandlungen aus. Bis zum Ende des Jahrzehnts soll die digitale Verfügbarkeit sämtlicher fachärztlicher Dokumentationen gewährleistet sein. Für Patienten bleibt die Nutzung der ELGA jedoch weiterhin optional – wer seine medizinischen Daten nicht digital verwalten möchte, kann sich nach wie vor abmelden.
⇢ ELGA-Knaller: Das ändert sich jetzt!
Digitale Patientenakte
Der Ausbau des Systems ermöglicht Patienten künftig den jederzeitigen Zugriff auf ihre vollständige Krankengeschichte. Diese Entwicklung soll den Informationsaustausch zwischen Medizinern optimieren, medikamentöse Wechselwirkungen und Fehldiagnosen minimieren sowie Behandlungsabläufe effizienter gestalten. Begleitend wird das bestehende ELGA-Portal technisch modernisiert und um eine Smartphone-Anwendung ergänzt.
Zu den geplanten Erweiterungen zählen unter anderem ein digitaler Medikationsplan sowie eine übersichtliche Patientenkurzakte.