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ENTGELTLICHE EINSCHALTUNG

Ein Antrag, der sich lohnt (VIDEO)

Arbeitnehmerinnenveranlagung
(FOTO: AK Wien/Lisi Specht)

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen in vielen Fällen Geld vom Finanzamt zurück. Daher sollte man sich dieses Geld abholen.

Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Vorjahr unselbständig beschäftigt waren, bekommen vom Finanzamt Geld zurück. Allerdings müssen sie dafür die ArbeitnehmerInnenveranlagung durchführen. Aber keine Angst, das ist nicht schwierig, und es gibt Hilfe bei Fragen. Warum bekommt man Geld?

In Österreich zahlt jemand, der höhere finanzielle Belastungen hat, weniger Steuern als jemand, der diese Belastungen nicht hat. Berücksichtigt werden beispielsweise die Ausgaben für die Kinderbetreuung, der Aufwand, den das Pendeln zur Arbeit verursacht oder die Kosten einer Ausbildung. Damit das Finanzamt von diesen Belastungen weiß, muss eine ArbeitnehmerInnenveranlagung durchgeführt werden. Wie macht man eine ArbeitnehmerInnenveranlagung?

Der traditionelle Weg ist der, sich das entsprechende Formular beim Finanzamt zu besorgen, den Antrag auszufüllen und abzugeben. Oder man nützt – wie die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher – FinanzOnline und wickelt die Steuererklärung elektronisch ab.

„Auch wenn seit heuer in bestimmten Fällen die ArbeitnehmerInnenveranlagung automatisch vom Finanzamt durchgeführt wird, empfiehlt es sich, selbst einen Antrag zu stellen“, sagt AK Präsident Rudi Kaske. „Niemand hat etwas zu verschenken. Achten Sie darauf, dass Sie das, was Ihnen zusteht, auch bekommen.“

Viele Fragen zu diesem Thema werden im Internet unter wien.arbeiterkammer.at/steuer beantwortet.

Zudem kann man den AK Steuer-Ratgeber bestellen, entweder unter der Nummer 01/50165-402 oder unter bestellservice@akwien.at.