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Prozess

Einbrüche, Drogen: Mutter ging mit vier Kinder auf Diebestour

Einbrüche, Drogen: Mutter ging mit vier Kinder auf Diebestour
FOTO: iStock/RainerFuhrmann
3 Min. Lesezeit |

Am Landesgericht Leoben stand eine 51-jährige Frau aus dem Bezirk Liezen vor Gericht – angeklagt, weil sie gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern über Jahre hinweg in Wohnhäuser eingebrochen war. Laut Polizeiangaben sollen die Einbrüche seit 2019 organisiert worden sein, wobei die Gruppe an Wochenenden jeweils ein bis zwei Kinder zu den Tatorten mitgenommen habe. Richterin Sabine Anzenberger erklärte, dass ihr ein vergleichbarer Fall in ihrer 35-jährigen Berufslaufbahn noch nie untergekommen sei. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, zwischen Stainach-Pürgg und St. Gallen in mehrere Objekte eingebrochen zu haben.

Aufgeflogen war die Gruppe schließlich beim letzten Einbruch in Wörschach, als ein Nachbar die Täter beobachtete und die Ermittlungen ins Rollen brachte. Besonders schwer wog der Umstand, dass die Nothilfebezieherin ihre eigenen minderjährigen Kinder in die Taten einbezogen hatte – sie standen Schmiere oder nahmen Gegenstände mit. Vor Gericht zeigte die bereits vierfach vorbestrafte Frau keinerlei Einsicht.

Sie behauptete, lediglich sogenannte „Lost Places“ aufgesucht zu haben, ohne eine Einbruchsabsicht gehabt zu haben, und verwies dabei auf den Trend, dass YouTuber solche verlassenen Orte filmten.

Kinder als Zeugen

Ihre Kinder zeichneten ein völlig anderes Bild: Sie sagten aus, die Mutter habe das Diebesgut auf Flohmärkten veräußert und sich von dem Erlös Drogen beschafft. Der ebenfalls angeklagte 19-jährige Sohn wurde von der Richterin getrennt verhandelt, nachdem die Mutter seine Aussagen lautstark in Zweifel gezogen hatte. Die Richterin stellte unmissverständlich klar, dass sie nicht dulden werde, dass die Mutter ihre eigenen Kinder beschuldige.

Der Sohn schilderte, dass die Mutter Geld gebraucht habe und sie gemeinsam nach leerstehenden Häusern Ausschau gehalten hätten. In den meisten Fällen habe die Mutter selbst Türen oder Fenster aufgebrochen. Seit einem Jahr haben die Kinder keinen Kontakt mehr zu ihr, zwei von ihnen baten darum, ihr im Gerichtssaal nicht gegenübertreten zu müssen.

Ein 15-jähriger Sohn widersprach zudem der Behauptung der Mutter, wonach seine Schwester die treibende Kraft hinter den Einbrüchen gewesen sei. Die Tochter gab an, bereits seit ihrem neunten Lebensjahr von der Mutter zu Diebeszügen mitgenommen worden zu sein. Den Vorwurf, selbst die Drahtzieherin gewesen zu sein, wies sie entschieden zurück. Darüber hinaus berichtete sie, dass die Mutter zahlreiche Tiere halte, denen es schlecht gehe, und Drogen an Jugendliche verkaufe.

Urteil & Einstellung

Bis zum Schluss der Verhandlung beharrte die 51-Jährige auf ihrer Opferrolle und verstrickte sich dabei in widersprüchliche Aussagen. Die Richterin zeigte sich fassungslos angesichts des Verhaltens der Angeklagten und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten, davon sechs Monate unbedingt, sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro.

Das Verfahren gegen den Sohn wurde eingestellt; er muss jedoch 120 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und 200 Euro Verfahrenskosten tragen. Da beide Seiten um Bedenkzeit ersuchten, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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KO KOSMO-Redaktion
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