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„Eintrittstest“-Gesetz: Das ist der geheime Plan der Regierung

KOSMO-Montage (FOTO: BKA/Andy Wenzel, iStockphoto)

Das „Freitesten“ wurde von der Regierungs-Opposition vereitelt, der Lockdown bleibt bis 24. Jänner. Jetzt wird am neuen „Eintrittstest“ gearbeitet – und dazu gibt es auch schon erste Details.

Mit einem Veto gegen das „Freitesten“ blockierte die Opposition den Plan. Doch damit ist das Thema noch nicht ganz vom Tisch: Mit einer ähnlichen Variante, nämlich dem „Eintrittstest“ soll es ein Comeback des Freitestens geben. Ein entsprechendes Gesetz soll in kürze vorliegen. Auch das Gesundheitsministerium bestätigte gegenüber dem ORF, dass derzeit an den Formalitäten gearbeitet werde. Laut „Heute“ soll es jedoch schon erste Details über den geheimen Test-Plan geben.

Grundsätzlich ist das Konzept des „Eintrittstestens“ ganz einfach erklärt: Überall, wo man normalerweise eine Eintrittskarte herzeigen muss, soll künftig auch ein (negativer) Coronatest vorgewiesen werden. Doch wie die „Heute“ berichtet, soll sich das „Eintrittstesten“ nicht nur auf Veranstaltungen beschränken.

Ins Lokal nur noch mit Coronatest
Zumindest solle in die Überarbeitung auch der Bereich Gastronomie einbezogen werden. Das bedeutet, dass – sofern das Gesetz umgesetzt werden kann – dann ein negativer Coronavirus-Test für das Essen in Restaurants oder das Trinken in Lokalen notwendig wäre. Konkreter will das Ressort noch nicht werden, Details würden sich später im Gesetz und der Verordnung finden.

Noch am heutigen Freitag soll die Opposition in den Plan der Regierung eingeweiht werden. Bisher war ja ein großer Streitpunkt, wie lange ein negativer Coronatest als „Eintrittskarte“ gültig sein soll und wer die Einhaltung kontrolliert. Eine Einigung scheint aber in Aussicht: Nach der Blockade des „Freitestens“ zeigen sich zumindest SPÖ und Neos gesprächsbereit zu den geplanten „Eintrittstests“. Die Bundesländer bereiten sich bereits darauf vor.

Quellen und Links: