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Gesundheitssystems

Ende der Corona-Maßnahmen mit 30. Juni

Ende der Corona-Maßnahmen beschlossen. (FOTO: iStock/RoMiEg)
Ende der Corona-Maßnahmen beschlossen. (FOTO: iStock/RoMiEg)

Die Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, alle Corona-Krisenmaßnahmen mit Ende Juni aufzuheben. Das Ende der Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheim soll bereits für Ende April geplant sein.

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie bis Ende Juni zu beenden. Das Ziel ist es, Impfungen, Tests und Medikamente in die regulären Strukturen des österreichischen Gesundheitssystems zu integrieren. COVID-19 soll dann nicht mehr als meldepflichtige Krankheit betrachtet werden.

Maskenpflicht

Bereits Ende April soll das Tragen von Masken in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen beendet werden. Ausschlaggebend ist die hohe Immunität in der Bevölkerung und die Verfügbarkeit von COVID-19-Medikamenten. „Die Vorbereitungen dafür laufen bereits seit Monaten, nun können wir einen konkreten Fahrplan vorlegen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb.“, sagte Gesundheitsminister Johannes Rauch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Internationale Entwicklung

International anerkannte Experten des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) und der World Health Organization (WHO) sind sich einig: Es wird keine deutliche Verschärfung der aktuellen Corona-Lage oder Überlastung des Gesundheitssystems geben. Die Begründung liegt in der hohen Immunität der Bevölkerung. 75 Prozent der Menschen in Österreich haben bereits mindestens eine Impfung erhalten und viele haben auch bereits eine Infektion überstanden.

Aufgrund dieser Fortschritte bei der Bekämpfung des Virus haben viele Länder bereits ihre Maßnahmen aufgehoben, darunter Frankreich und die Schweiz. In Deutschland ist ein Ende der Maßnahmen für den 7. April geplant.

Vorbereitungen

Die Beendigung der aktuellen Corona-Krisenmaßnahmen erfordert laut Bundesregierung umfassende Vorbereitungen auf rechtlicher und organisatorischer Ebene. Hierzu gehören die Abschaffung des COVID-19-Maßnahmengesetzes. Sowie sämtliche Verordnungen im Zusammenhang mit der Pandemie und Änderungen im Epidemiegesetz und bei den Meldepflicht-Verordnungen. Bis Ende Juni soll SARS-CoV-2 nicht mehr als meldepflichtige Krankheit gelten.

Basismaßnahmenverordnung

Die laufende COVID-19-Basismaßnahmenverordnung wird bis zum 30. April verlängert und anschließend aufgehoben. Bis dahin bleibt die Maskenpflicht in Bereichen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen bestehen. Auch die Risikogruppenfreistellungsverordnung gilt bis Ende April. Sie ermöglicht es Personen, die nicht im Homeoffice arbeiten können vom Dienst befreit zu werden.

Länder und Sozialversicherung

Um den Übergang von Impfungen, Tests und COVID-19-Medikamenten in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems zu erleichtern, müssen Gespräche mit den Bundesländern und der Sozialversicherung geführt werden. In Österreich übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für die Verabreichung von Medikamenten. Üblicherweise wird eine Kostenaufteilung zwischen dem Bund, den Ländern und der Sozialversicherung bei Impfungen vereinbart.

Gesundheitsminister Rauch strebt an, dass Impfungen und Medikamente kostenlos bleiben und Tests für Menschen mit Symptomen weiterhin kostenfrei zur Verfügung stehen. „Das Corona-Virus wird bleiben. Wir bereiten uns darauf vor, langfristig damit zu leben. Die Entwicklung der Pandemie lässt ein Ende der Krisenmaßnahmen in den kommenden Monaten zu, wie das auch viele andere Staaten planen. Vor allem dank der Impfung haben wir in Österreich eine hohe Immunität erreicht. Bis Ende Juni können wir daher Impfungen, Tests und die Abgabe von COVID-19-Medikamenten in die regulären Strukturen unseres Gesundheitssystems überführen. Wir kommen raus aus dem Krisenmodus und starten in den Normalbetrieb.“, so Gesundheitsminister Rauch.

Quelle: BKA

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