Digitale Plattformen könnten für Jugendliche bald tabu sein: Das EU-Parlament fordert ein Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien, Videoportale und KI-Anwendungen.
Das EU-Parlament drängt auf Altersbeschränkungen für digitale Plattformen: Ein Ausschuss hat nun ein Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien, Videoportale und KI-Anwendungen vorgeschlagen. Selbst mit elterlicher Zustimmung sollen Kinder unter 13 Jahren keinen Zugang erhalten dürfen, wie aus einer Parlamentsmitteilung hervorgeht. Die Abgeordneten begründen diesen Vorstoß mit erheblichen Gesundheits- und Sicherheitsbedenken.
Besonders die Risiken von Suchtverhalten, psychischen Belastungen und der Konfrontation mit illegalen oder schädlichen Inhalten werden von den Parlamentariern als zentrale Argumente angeführt. Die Entscheidung über den Vorschlag soll bei der Plenarsitzung Ende November in Straßburg fallen.
Mit dieser Initiative verstärkt das Parlament den Regulierungsdruck auf Internetdienste. Die EU-Kommission hat bereits eine entsprechende Debatte über europaweite Altersbeschränkungen initiiert. Ein Expertengremium wird Kommissionspräsidentin von der Leyen, die selbst als Befürworterin solcher Regelungen gilt, bis Jahresende konkrete Handlungsempfehlungen vorlegen.
⇢ Sperre auf Instagram: Meta führt Altersfreigaben ein
Nationale Initiativen
Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zeigt sich bei diesem Thema ein uneinheitliches Bild, wobei die Unterstützung für Altersbeschränkungen zunimmt. Dänemark und vier weitere Länder testen derzeit eine Altersverifikations-Software. Die darauf basierende Anwendung soll das Geburtsdatum des Nutzers speichern und altersungeeignete Inhalte blockieren, ohne dabei persönliche Daten an die Plattformen weiterzuleiten.
⇢ EU knöpft sich Tech-Giganten vor – Kinderschutz in Gefahr
Griechisches Modell
Griechenland geht bereits einen Schritt weiter und plant ab Ende Oktober ein generelles Verbot sozialer Medien für unter 16-Jährige. Die Umsetzung soll durch die staatliche Anwendung „Kids Wallet“ erfolgen, die automatisch die Nutzung populärer Plattformen wie Facebook, TikTok, Instagram und X auf registrierten Geräten Minderjähriger unterbindet.
Die Maßnahme zielt darauf ab, sowohl suchtförderndes Scrollverhalten als auch die Exposition gegenüber potenziell gefährlichen Online-Inhalten einzudämmen.