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PANDEMIE-BEKÄMPFUNG

EU-weiter „Grüner Pass“ ab Juni: So erhalten wir unsere Freiheit zurück

(FOTO: iStockphoto)

Am Mittwoch wurden in der EU-Kommission erste Rahmenbedingungen für den „Grünen Pass“ festgelegt. Das muss man über den „Grünen Pass“ wissen.

Derzeit werden alle Hoffnungen für den Tourismussommer in den „Grünen Pass“ gesetzt – nicht nur von der österreichischen Politik, sondern auch vom Europaparlament. Letzteres ist der Meinung, dass es keine zusätzlichen Reisebeschränkungen wie Quarantäneregeln durch Mitgliedstaaten geben sollte, sobald das gemeinsame Impfzertifikat eingeführt ist. Dies soll im Juni geschehen. Theoretisch: Denn ob sich alle Länder auf ein EU-weites Impfzertifikat einigen können, ist ungewiss. Klar ist bereits: Urlaub im Ausland darf heuer nur machen, wer geimpft, genesen oder getestet ist – und das beweisen kann. Was weiß man bisher über den „Grünen Pass“ – und was nicht?

Angepeilter Start 1. Juli
Der EU-weite „Grüne Pass“ soll technisch bereits im Juni fertig sein. Am 1. Juli soll dann der EU-Startschuss erfolgen. Passt gut, am 3. Juli fangen im Osten Österreichs die Ferien an.

Alle 27 EU-Länder dabei
Der „Grüne Pass“ soll unterschiedliche Einreisebestimmungen ersetzen und das freie Reisen in der EU ermöglichen. So der Wunsch des EU-Parlaments, das am Donnerstag seine Positionen für die Verhandlungen mit den 27 Mitgliedsstaaten veröffentlichte. Mit weiteren (Norwegen, Schweiz, Island) wird verhandelt, mit Großbritannien herrscht hingegen Funkstille.

Pass als Grenzöffner
Neben einer Impfung soll das Zertifikat auch Ergebnisse zugelassener Tests und Informationen zu überstandenen Corona-Infektionen festhalten. Wer ins Ausland will, braucht also den Nachweis, dass er geimpft, genesen oder getestet ist. Das wird an der Grenze (wie der Reisepass) stichprobenartig überprüft.

Nur ein grünes Hakerl
Kontrolleure sehen keine Gesundheitsinfos über Dich, sondern nur ein grünes Häkchen, das beweist, dass Du geimpft, getestet oder genesen bist.

QR-Code oder Papier
Am einfachsten ist es, wenn man sich per Code am Smartphone ausweist, wie bei einem Flugticket. Der Ausdruck eines Testlabors oder der Impfpass gelten aber ebenso.

QR-Code kommt automatisch
Geht man testen, kann man sich das Ergebnis aufs Handy schicken lassen. So wird es auch beim „Grünen Pass“ sein. Das Testlabor sendet den QR-Code zu. Gleiches wie beim Testen, soll auch bei der Impfung gelten. Genesene erhalten vom Hausarzt einen Bestätigung, die sie ausdrucken oder in ihr ELGA-System übertragen können.

Sputnik gilt nicht
Anerkannt werden sollen nur von der WHO oder der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassene Impfstoffe. Wer Sputnik (oder einen chinesischen Impfstoff) bekommen hat, hat Pech gehabt und darf allein mit seiner Impfung nicht frei reisen. Das betrifft vor allem Ungarn.

Gültig nach erster Teilimpfung?
Dieser Punkt ist noch nicht ganz ausverhandelt. Die EU-Kommission hat es den Ländern freigestellt, aber es werden sich wohl alle darauf einigen: Am 22. Tag nach dem Erststich (nicht erst nach dem Zweitstich) erlangt man Reisefreiheit.

Experten über österreichischen Alleingang skeptisch
Unabhängig von der EU-weiten Einführung des „Grünen Passes“ mit Anfang Juli, kündigte die Österreichische Bundesregierung jedoch schon einen geplanten Start für das Land für Mai bzw. Juni an. Im Land kommt mit dem 19. Mai zunächst eine Papierlösung, Anfang Juni soll der QR-Code folgen. Auch hier gilt: Am 22. Tag nach dem Erststich kann man überall rein.

Experten sehen den österreichischen Alleingang für einen „Grünen Pass“ jedoch skeptisch. Die Sorge: Solange es wenig Impfstoff gebe, fürchtet die Ärztekammer eine Benachteiligung von Ungeimpften. Sie fordert daher, in die Umsetzung eingebunden zu werden.

Datenschutz-Bedenken
Ein weiteres Problem, dass vor allem Datenschützer ansprechen: Bis die technische Umsetzung eines QR-Codes da ist, muss man einen Zettel vorweisen, der genau zeigt, ob man geimpft, getestet oder genesen ist. Dieser Eingriff in die persönlichen Gesundheitsdaten geht Datenschützern deutlich zu weit. Bis der rechtliche Rahmen eingerichtet, die datenschutzrechtlichen Bedenken ausgeräumt und die technischen Voraussetzungen (sprich: eine einheitliche, einfach bedienbare, sichere App) geschaffen sind, ist der Mai mit großer Wahrscheinlichkeit schon vorbei. Der Juni wohl auch. Bis dahin bleibt uns nur die Zettelwirtschaft.

Quellen und Links: