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Missbrauchsfall

Ex-NEOS-Politiker unter Missbrauchsverdacht: Bankomat-Beleg führt zu 13-Jähriger

Ex-NEOS-Politiker unter Missbrauchsverdacht: Bankomat-Beleg führt zu 13-Jähriger
Foto: iStock
3 Min. Lesezeit |

Ein Bankomat-Beleg wurde zur entscheidenden Spur – nun könnten psychiatrische Befunde das Strafmaß drastisch verschärfen.

Die Ermittlungen gegen einen ehemaligen steirischen Neos-Politiker nehmen an Schärfe zu. Der Mann hatte bis vor wenigen Monaten mehrere hochrangige Funktionen als Landesbediensteter und Politiker inne – Positionen, die er verlor, nachdem schwerwiegende Vorwürfe gegen ihn öffentlich geworden waren.

Wie das Portal „Heute“ berichtete, soll der Steirer im Sommer 2021 über eine Online-Plattform Kontakt zu einem jungen Mädchen hergestellt und ein Treffen in einer Wohnung in der Grazer Innenstadt arrangiert haben. Den Ermittlungen zufolge soll es bei diesem Treffen zu sexuellen Handlungen gekommen sein – obwohl das Mädchen dem Beschuldigten zuvor mitgeteilt hatte, dass es erst 13 Jahre alt sei.

Im Anschluss an das Treffen soll der Mann an einem Bankomaten Geld behoben und es dem Mädchen übergeben haben. Genau diese Abhebung soll den Ermittlern letztlich als Spur zu ihm gedient haben. Bei ihrer Einvernahme schilderte die Jugendliche laut dem Bericht, sie habe am ganzen Körper gezittert und lange Zeit psychisch nicht darüber sprechen können.

In der Folge wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, bei der Datenträger sichergestellt und Chatverläufe ausgewertet wurden.

Weiteres Gutachten

Nun hat die Staatsanwaltschaft Graz weitere Ermittlungsschritte eingeleitet. Die Anklagebehörde ermittelt wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger und hat in diesem Zusammenhang einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt. Dabei wurde laut Staatsanwaltschaft ein zusätzlicher Sachverständiger beigezogen.

Nach § 206 Abs. 1 des österreichischen Strafgesetzbuches wird schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft, wenn eine Person mit einer unmündigen Person den Beischlaf vollzieht oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende sexuelle Handlung vornimmt oder an ihr vornimmt.

Gegenüber der „Steirerkrone“ bestätigte Christian Kroschl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz: „Von der Staatsanwaltschaft Graz wurde zur umfassenden und abschließenden Abklärung des Sachverhaltes ein weiteres Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Dieses liegt noch nicht vor.“

Nach Angaben der „Krone“ soll es sich bei dem beauftragten Gutachten um ein psychiatrisches handeln, das klären soll, ob das mutmaßliche Opfer durch die Vorfälle dauerhafte psychische Schäden davongetragen hat. Wenn das Opfer durch den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen eine schwere psychische Schädigung erleidet, erhöht sich nach § 206 Abs. 3 des Strafgesetzbuches der Strafrahmen auf fünf bis fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

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KO KOSMO-Redaktion
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