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AUFGEPASST

Fahren ohne Winterreifen: So hoch sind die Strafen

(FOTO: iStock/ filmfoto)

Die gesetzliche Winterreifenpflicht gilt ab dem 1. November. Spätestens an diesem Tag dann sollten an allen Fahrzeugen entsprechende M&S-Reifen (Matsch & Schnee) angebracht sein.

Das Gesetz schreibt die verpflichtende Ausstattung des Fahrzeugs mit Winterreifen von 1. November bis 15. April des darauffolgenden Jahres vor, wenn winterliche Fahrverhältnisse herrschen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eisfahrbahn das Auto nur mit Winterreifen in Betrieb genommen werden darf.

Nicht jede Type von Reifen gilt jedoch als geeigneter Winterreifen im Sinne des Gesetzes. Dabei gibt es mehrere Anforderungen, die zu beachten sind. Grundsätzlich gelten als Winterreifen nur solche Reifen, die die Kennzeichnung M+S, M.S., M&S oder M/S haben.

Ganzjahresreifen sind auch mit einer solchen Markierung gekennzeichnet und gelten somit gesetzlich als Winterreifen. Sowohl bei Winterreifen als auch Ganzjahresreifen gilt allerdings die Mindestprofiltiefe von 4 mm, die nicht unterschritten werden darf. „Das vorhandene Schneeflockensymbol garantiert, dass der Reifen für den speziellen Einsatz auf winterlichen Fahrbahnen entwickelt und geprüft wurde. Mit der bekannten 4er-Regel ist man auf der sicheren Seite, was Winterreifen betrifft“, erklärt Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ. Die 4-er Regel besagt, dass alle vier montierten Reifen Winterreifen im Sinne des Gesetzes sein müssen.

Strafen bis zu 5.000 Euro

Jeder Autolenker, der die Winterreifenpflicht ignoriert, riskiert empfindliche Geldstrafen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei in bestimmten Extremfällen Strafen bis zu 5000 Euro verhängen. Wer bei winterlichen Fahrverhältnissen an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, kann außerdem Probleme mit der KFZ-Versicherung erwarten.