Brennende Mülltonnen, ein selbst gewählter Spitzname und ein Schaden von über 120.000 Euro – hinter der Serie stecken zwei Verliebte.
Zwei junge Frauen, die sich unter dem Namen „Feuerteufel 1040″ einen zweifelhaften Ruf erarbeiteten, standen vergangenen November hinter einer Serie von Brandstiftungen in Wiener Wohnhausanlagen. Die damals 18- und 19-Jährigen, die miteinander liiert sind, zündeten dutzende Mülltonnen an – angetrieben von dem Wunsch, Aufmerksamkeit zu erhalten, den ihnen ihre Familien wegen ihrer Beziehung verweigerten. Die Folgen: beträchtliche Sachschäden und empfindliche Haftstrafen.
Suche nach Anerkennung
Im Wiener Landesgericht wurden die beiden Angeklagten in Handschellen vorgeführt. Laut der zuständigen Staatsanwältin hätten sie angegeben, in die Geschichtsbücher eingehen zu wollen. Der Großteil der Brandstiftungen ereignete sich in Wien-Wieden – daher auch ihr selbst gewählter Beiname.
Besonders brenzlig wurde es, als ein Müllcontainer unmittelbar vor einer Hauptgasleitung Feuer fing. Die Feuerwehr verhinderte eine Explosion in letzter Sekunde, der entstandene Schaden überstieg 120.000 Euro. „Wir haben nicht nachgedacht“, sagte die Ältere der beiden vor Gericht.
Ihr Verteidiger Lukas Hruby schilderte, dass die jungen Frauen nach Anerkennung gesucht hätten, weil ihre Familien die Beziehung ablehnten. Sie verfolgten die Berichterstattung über die Brände in den Medien und wollten auf diese Weise Bekanntheit erlangen. An mehreren Tatorten hinterließen sie den Schriftzug „Feuerteufel 1040″ als Erkennungszeichen.
Die 19-Jährige schilderte, dass der erste Brand zu Halloween ein aufregendes Erlebnis für sie gewesen sei. Gemeinsam mit ihrer Freundin habe sie den Nervenkitzel gesucht und ihn im Anblick der brennenden Mülltonnen gefunden. Auch das Blaulicht der Einsatzkräfte, die Feuerwehr und die anschließende Zeitungsberichterstattung hätten zu diesem Gefühl beigetragen.
Harte Urteile
An den Taten war auch ein drittes Mädchen beteiligt, das überwiegend als Aufpasserin fungierte. Sie wollte, wie es hieß, keine Spielverderberin sein. Ihr wurde die mildeste Strafe zugemessen: 30 Monate teilbedingte Haft, von denen lediglich ein Monat unbedingt war – den sie bereits in Untersuchungshaft verbracht hatte.
Für das Pärchen fiel das Urteil deutlich strenger aus, zumal beide bereits Vorstrafen aufwiesen. Die 18-Jährige wurde zu 24 Monaten verurteilt, acht davon unbedingt. Ihre Freundin erhielt eine Strafe von 42 Monaten, 14 davon als unbedingte Haft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.