Sommerliche Freiheit für die Füße kann teuer werden – in manchen Ländern drohen saftige Strafen für Flip-Flops am Steuer, während anderswo nur Empfehlungen gelten.
Mit dem Sommer kommen die Flip-Flops
Wenn die Temperaturen steigen, wechseln viele von geschlossenen Schuhen zu luftigeren Alternativen. Doch was im Alltag für Abkühlung sorgt, kann hinterm Steuer zum Sicherheitsrisiko werden. Besonders Flip-Flops, Sandalen oder das Fahren mit bloßen Füßen bergen Gefahren – etwa wenn sich das Pedal zwischen Schuh und Fuß verklemmt.
Europäische Autoclubs haben die rechtliche Situation in verschiedenen Ländern unter die Lupe genommen, wie die Zeitschrift HAK berichtet. Die Ergebnisse zeigen ein uneinheitliches Bild: Während einige Staaten keine speziellen Vorschriften kennen, drohen anderswo empfindliche Strafen.
In Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland und Luxemburg gibt es keine besonderen Regelungen zum Schuhwerk am Steuer – hier ist theoretisch alles erlaubt. Tschechien verlangt nur von LKW-Fahrern das Tragen von Schuhen während der Fahrt. In Deutschland wiederum verpflichtet das Gesetz Fahrzeuglenker zu allem, was eine sichere Fahrt gewährleistet. Dies wird häufig als Empfehlung gegen das Fahren mit Flip-Flops, Sandalen oder barfuß ausgelegt.
Strafen und Konsequenzen
Zwar sind die Strafen in Deutschland nicht klar definiert, doch bei einem Unfall, bei dem das Schuhwerk eine Rolle spielt, drohen Versicherungskürzungen. Besonders streng sind die Spanier: Hier ist das Fahren mit Flip-Flops oder ohne Schuhe ausdrücklich verboten und wird mit 80 Euro Strafe geahndet. In Slowenien gibt es zwar kein formelles Verbot, die Polizei weist jedoch auf die Notwendigkeit festen Schuhwerks hin.
Ungarn verzichtet auf gesetzliche Regelungen, doch bei Unfällen kann ungeeignetes Schuhwerk zur Haftung führen. Die Niederlande haben keine spezifischen Schuhwerksvorschriften im Straßenverkehr. Die Polizei kann Flip-Flop-Träger am Steuer nicht belangen, doch bei Unfällen fließt das Schuhwerk in die Schuldfrage ein.
Sicherheitsrisiken
Ähnlich ist die Situation in Österreich: Hier droht keine unmittelbare Strafe für ungeeignetes Schuhwerk, doch bei Unfällen kann ein Verfahren eingeleitet werden, wenn festgestellt wird, dass angemessenes Schuhwerk den Unfall verhindert hätte. In Großbritannien fehlen zwar präzise Vorschriften zu Flip-Flops, das Verkehrssicherheitsgesetz verlangt jedoch Schuhe, die eine sichere Fahrzeugführung ermöglichen – ein Verstoß kann geahndet werden.
Kroatien hat ebenfalls keine speziellen Regeln, rät aber zur Vorsicht. Untersuchungen des Österreichischen Autofahrerclubs belegen die Risiken: Mit Flip-Flops verlängert sich die Reaktionszeit deutlich im Vergleich zu Turnschuhen, zudem ist die Bremskraft schwächer.
Besonders gefährlich: Wenn sich der Flip-Flop unter einem Pedal verklemmt, kann in kritischen Verkehrssituationen wertvolle Zeit verloren gehen.
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Neue Praxistests bestätigen die Risiken
Auch wenn es keine offiziellen, länderübergreifenden Unfallstatistiken gibt, die explizit Unfälle durch Flip-Flops oder barfußes Fahren erfassen, bestätigen aktuelle Praxistests des ÖAMTC die Gefahren. Die Tests zeigen, dass die Kontrolle über das Fahrzeug mit ungeeignetem Schuhwerk deutlich schlechter ist und die Reaktionszeit bei Notbremsungen erheblich verlängert wird.
Laut den Testergebnissen liefern sowohl Flip-Flops als auch das Barfußfahren bei Notbremsungen die schlechtesten Ergebnisse. Der Grund: Der erforderliche rasche Druck auf die Pedale kann nicht ausgeübt werden, was in kritischen Situationen den Unterschied zwischen rechtzeitigem Bremsen und einem Unfall bedeuten kann.
In Österreich und Deutschland sind zwar weder Flip-Flops noch das Barfußfahren explizit verboten, doch bei Unfällen drohen rechtliche Konsequenzen wie Bußgelder oder Probleme mit der Versicherung, wenn das ungeeignete Schuhwerk als Unfallursache festgestellt wird. Verkehrsexperten empfehlen daher dringend, am Steuer stets festes Schuhwerk zu tragen, das einen sicheren Halt an den Pedalen garantiert.
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