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Prozess

Folter-General aus Syrien in Wien vor Gericht – 21 Opfer klagen an

Folter-General aus Syrien in Wien vor Gericht – 21 Opfer klagen an
FOTO: EPA/MAX SLOVENCIK
3 Min. Lesezeit |

Ein syrischer Ex-Geheimdienstgeneral vor Wiener Gericht – Foltervorwürfe aus Raqqa holen ihn nach über einem Jahrzehnt ein.

Am Wiener Landesgericht hat heute ein in vielerlei Hinsicht außergewöhnliches Verfahren begonnen. Auf der Anklagebank sitzt ein syrischer Ex-General, dem vorgeworfen wird, zwischen 2011 und 2013 als Abteilungsleiter des Geheimdienstes für die Folterung von 21 Zivilisten in Raqqa verantwortlich gewesen zu sein. Die Anklageschrift umfasst neben dem Verbrechen der Folter auch schwere Nötigung, geschlechtliche Nötigung sowie eine Vielzahl schwerer Körperverletzungen.

Seit Dezember 2024 befindet sich der Beschuldigte in der Justizanstalt Wien-Josefstadt in Untersuchungshaft. Ehemalige Häftlinge schildern in ihren Aussagen ein System systematischer Misshandlung: Die Inhaftierten seien extremem psychischen Druck ausgesetzt und regelmäßig durch Schläge, Elektroschocks sowie den Einsatz primitiver Folterinstrumente gequält und erniedrigt worden. Laut Anklageschrift diente dieses Vorgehen dazu, „die damalige Protestbewegung gegen das Regime zu unterdrücken und die Bevölkerung einzuschüchtern.“

Seit Ausbruch des Syrienkriegs wurde laut Berichten erst in zwei Fällen gegen Vertreter des Assad-Regimes wegen Folter vor europäischen Gerichten verhandelt, bevor nun in Wien dieser weitere Prozess gegen die beiden syrischen Regierungsvertreter begonnen hat.

Verteidigung widerspricht

Sein Verteidiger Timo Gerersdorfer weist die Anklage entschieden zurück. Der Ex-General sei „nicht Täter, sondern Vermittler und Deeskalierer“ gewesen. Er habe „den Kontakt zur Opposition gesucht“ und daran „mitgewirkt, dass die Übergabe von Raqqa weitgehend friedlich erfolgen konnte.“

Gerade „in Zeiten äußerster Spannungen“ unter dem Regime von Langzeitmachthaber Bashar al-Assad sei es „sein Ziel gewesen, Blutvergießen zu verhindern und die Bevölkerung zu schützen.“ Gerersdorfer verwies zudem auf die Zugehörigkeit seines Mandanten zur drusischen Minderheit. Bemerkenswert sei dabei, dass sich nur wenige Anschuldigungen unmittelbar auf sein Handeln bezögen: „Zahlreiche Anschuldigungen beruhen vielmehr auf der unzutreffenden Annahme, er habe für gewisse Vorgänge Verantwortung getragen.“

Neben dem Ex-General steht auch der frühere Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa vor Gericht. Auch er bestreitet alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Sein Verteidiger Philip Wolm erklärte, sein Mandant habe „keine strafbaren Handlungen begangen und werde das auch im Hauptverfahren darlegen.“

Opfer fordern Gerechtigkeit

Tatiana Urdaneta Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights International (CEHRI), die 18 der 21 bekannten Opfer vertritt, ordnete das Verfahren im Vorfeld in einen größeren Zusammenhang ein. „Mit dem Gerichtsverfahren gegen die ehemaligen Offiziere des syrischen Geheimdienstes nimmt Österreich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen wahr und bietet den Betroffenen das Minimum an Gerechtigkeit, auf das sie seit über einem Jahrzehnt gewartet haben.“

Die Grundlage des Prozesses bilde die Dokumentationsarbeit der vergangenen Jahre: „Die umfangreichen Aussagen der Betroffenen und Zeugen bilden die Grundlage für das vorliegende Gerichtsverfahren sowie für eine gesellschaftliche Aufarbeitung der strukturellen Verbrechen, die Aktivisten für Frieden und Demokratie angetan wurden.“ Österreich dürfe kein „sicherer Hafen“ für Kriegsverbrecher sein.

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KO KOSMO-Redaktion
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