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VERSTÖRENDE DETAILS

Freund führte Serben in die Falle der Sittenwächter

Sittenwaechter_Wien_verhaftet_15_Jahre
(FOTOS: Screenshot, iStockphoto)

Im Fall der Sittenwächter aus Wien kommen nun weitere, verstörende Details zum Vorschein. Der Jugendliche muss sich bereits heute dem Gericht stellen.

Vor rund zwei Wochen nahmen die Beamten den Verdächtigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und versuchtem Raub fest. Bereits heute muss er sich für seine Taten vor Gericht verantworten.

NEUE DETAILS
Wie KOSMO berichtete soll der tschetschenischstämmige Junge Israil C. einem 15-jährigen Serben aufgelauert und ihn im September in Floridsdorf überfallen haben.Gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlichen, schlug der erst 15-Jährige auf den Teenager ein und drohte ihm mit einer Vergewaltigung. Die verstörenden Szenen wurden per Video festgehalten.

“Du Drecks-Serbe denkst, du kannst mit Tschetscheninnen schreiben“, so der aufgenommene Vorwurf der selbsternannten Sittenwächter. Der Bub wurde von der selbsternannten Islam-Wache bestraft, weil er einem Mädchen geflirtet hatte.

Nun kommen weitere Details zum Vorschein, denn laut Berichten sollen die Sittenwächter dem Jugendlichen eine Falle auf Instagram gestellt haben. Dort forschten sie einen Freund ihres 15-jährigen Opfers aus, diesen sie zwangen ihnen den Serben auf der Straße zu zeigen.

PROZESS
Der Täter muss sich bereits zwei Wochen nach seiner Aktion dem Gericht stellen. Das liegt in diesem Fall nicht an der Schwere der Tat, sondern an der Tatsache, dass es sich um Jugendliche handelt. Hierbei muss versucht werden, dass sich diese nur so kurz wie möglich in der U-Haft aufhalten. Ihnen drohen außerdem geringere Strafen als bei Erwachsenen.

Die Kriminalpolizei ermittelt bereits seit Februar 2020 gegen die „Sittenwächter“. Sie sollen eine hierarchisch strukturierte Gruppe sein, die sich in Chatgruppen organisiert und das Verhalten tschetschenischstämmiger Frauen prüft. Es besteht der Verdacht auf Gründung einer kriminellen Vereinigung wie eines verbrecherischen Komplotts und Nötigung.

Es gilt die Unschuldsvermutung.