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Entlastungspaket

Für diese Haushalte werden bald die Strompreise günstiger!

Für diese Haushalte werden bald die Strompreise günstiger!
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3 Min. Lesezeit |

Die Teuerungswelle rollt weiter durch Österreich, doch für einkommensschwache Haushalte zeichnet sich Entlastung ab – ein neuer Sozialtarif soll Stromkosten drastisch senken.

Die Inflation in Österreich verzeichnete im Jänner 2025 einen erneuten Anstieg auf 3,5 Prozent, was gegenüber dem Vormonat eine Steigerung um 0,2 Prozentpunkte darstellt. Als Haupttreiber dieser Entwicklung gelten nach wie vor die erhöhten Energie- und Stromkosten. Für finanziell schwächer gestellte Haushalte sollen jedoch Entlastungen geschaffen werden, die speziell bei Energie- und Lebenshaltungskosten ansetzen.

Der Kern dieser Entlastungsstrategie findet sich im Entwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz, der im Jänner 2025 das Begutachtungsverfahren durchläuft. Das Gesetz sieht einen österreichweit einheitlichen Sozialtarif für elektrische Energie vor, der den Nettopreis auf sechs Cent je Kilowattstunde begrenzt – allerdings nur bis zu einer jährlichen Verbrauchsmenge von 2.900 Kilowattstunden. Verglichen mit den aktuellen Marktkonditionen könnten berechtigte Haushalte dadurch jährlich mehrere hundert Euro einsparen.

Stromsozialtarif

Die Eckpunkte des geplanten Stromsozialtarifs umfassen einen Preisdeckel von sechs Cent netto pro Kilowattstunde bei einer Verbrauchsobergrenze von 2.900 Kilowattstunden jährlich. Die finanzielle Entlastung kann sich auf mehrere hundert Euro pro Jahr belaufen. Der festgelegte Tarif liegt deutlich unter den gegenwärtigen Marktpreisen und soll für alle anspruchsberechtigten Personen einheitlich gelten.

Konkret profitieren sollen Mindestpensionisten mit ORF-Beitragsbefreiung sowie Sozialhilfe- und Pflegegeldbezieher. Die Regierung rechnet mit Einsparungen von rund 300 Euro jährlich für etwa 250.000 Haushalte. Beim Vergleich mit aktuellen Marktpreisen von 12 bis 16 Cent netto je Kilowattstunde würde der Sozialtarif die Kosten für den Grundbedarf mehr als halbieren.

Neben den Stromkosten werden auch im Telekommunikationsbereich Vergünstigungen für Anspruchsberechtigte angeboten. Die entsprechenden Gutschriften erscheinen direkt auf der monatlichen Mobilfunkrechnung und können je nach Anbieter den gesamten Tarifpreis abdecken. Der Anbieter Spusu beispielsweise stellt bei positiver Anspruchsprüfung einen Tarif mit 2.000 Gesprächsminuten, 1.000 SMS und 30 GB Datenvolumen kostenfrei zur Verfügung.

Weitere Entlastungen

A1 bietet beim „B.free Social“-Tarif monatliche Guthaben von zehn Euro, während auch die Anbieter Drei und Magenta spezielle Sozialtarife im Programm haben. Einkommensschwache Personen können zudem bereits heute von weiteren Gebührenbefreiungen profitieren, etwa bei der Rezeptgebühr von 7,55 Euro pro verschriebenem Medikament oder beim jährlichen Service-Entgelt für die E-Card.

Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz sieht auch eine verpflichtende Weitergabe sinkender Großhandelspreise durch die Versorger an die Endkunden vor. Diese Maßnahme soll zusätzlich zur Entlastung der Stromrechnungen beitragen, allerdings wird die Wirksamkeit des neuen Gesetzes erst ab 2027 erwartet.

Wer die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann somit nicht nur bei Strom- und Kommunikationskosten, sondern auch im Gesundheitssektor erhebliche Einsparungen erzielen. In der Gesamtbetrachtung entsteht dadurch ein umfassendes Entlastungspaket, das die finanzielle Belastung der betroffenen Haushalte merklich reduzieren soll.

Die Teuerungswelle in Österreich gewinnt wieder an Dynamik, wie der Inflationsanstieg auf 3,5 Prozent im Jänner zeigt.

Verantwortlich dafür sind unter anderem die weiterhin hohen Kosten für Energie und Strom, die für bestimmte Haushaltsgruppen künftig jedoch deutlich günstiger werden sollen.

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KO KOSMO-Redaktion
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