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Geschlechtsnachweis

Großer Wirbel um Frau mit Bart und Penis in Frauensauna

(FOTO: iStock/ Andrii Borodai)

Kürzlich kam es in der Damensauna eines Wiener Tröpferlbads zu Aufregung um eine vermeintlich männliche Person, wie Heute berichtete. Dabei handelte es sich tatsächlich um eine Transfrau. Die MA 44, zuständig für die Bäder, legt Wert darauf, dass das im Ausweis eingetragene Geschlecht für den Eintritt entscheidend ist.

Die Anwesenheit einer Person mit Bart im Hermannbad in Neubau verursachte Verwirrung unter den weiblichen Stammgästen. Obwohl ein Handtuch das männliche Geschlechtsteil bedeckte, war es beim Duschen sichtbar. Die Frauen wandten sich an den Tröpferlbad-Betreiber, um eine Erklärung zu erhalten.

Es stellte sich heraus, dass die Besucherin eine Transfrau aus Deutschland war, die ihren Ausweis an der Eingangskontrolle vorzeigte und so Zutritt zur Damensauna erhielt. Im Ausweis war das entsprechende Geschlecht vermerkt.

Martin Kotinsky, Sprecher der für die städtischen Bäder zuständigen MA 44, erklärte laut Heute: „Für die Nutzung von Bereichen, die zwischen Geschlechtern differenzieren (etwa Toiletten, Umkleiden, Sauna), ist das im Personaldokument angeführte Geschlecht maßgeblich.“ Bei intersexuellen Menschen, die keinem biologischen Geschlecht zugeordnet werden können, ist im Ausweis ein „x“ vermerkt.

Für Transpersonen gelten die aktuellen Regeln, dass entweder „männlich“ oder „weiblich“ im Ausweis vermerkt sein muss. Kotinsky betonte: „Dementsprechend haben sie die geschlechtsspezifischen Räumlichkeiten zu nutzen. Auch hier dient der Geschlechtseintrag im Ausweisdokument als Nachweis.“