Das Landesgericht Krems hat vor etwa zwei Wochen bestimmt, dass Josef Fritzl, bedingt aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden soll. 2009 wurde er wegen eines Inzestfalles in Amstetten zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Der Beschluss, der Fritzl in den regulären Strafvollzug überführt, war zunächst nicht endgültig. Die Staatsanwaltschaft hat jedoch kürzlich entschieden, keine Einwände gegen diese Entscheidung zu erheben, wodurch sie in Kürze rechtskräftig wird.
Entscheidung des Gerichts
Der schriftlich übermittelte Beschluss des Richtersenenats, datiert auf den 14. Mai, sieht eine Probezeit von zehn Jahren vor. Der Beschluss gründet auf einer nicht-öffentlichen Anhörung, die am 30. April in der Justizanstalt Stein stattgefunden hat. Bei dieser Anhörung wurde insbesondere das psychiatrische Gutachten von Dr. Adelheid Kastner diskutiert.
Keine Gefahr mehr
Das Gericht hat festgestellt, dass von Josef Fritzl, der mittlerweile 89 Jahre alt ist, keine Gefahr mehr ausgehe, die eine weitere Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung rechtfertigen würde. Die ursprüngliche Diagnose einer komplexen Persönlichkeitsstörung ist aufgrund fortschreitender demenzieller Erkrankungen und physischem Abbau nicht mehr relevant. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass keine weiteren schwerwiegenden strafbaren Handlungen von Fritzl zu erwarten sind, gestützt auf das psychiatrische Gutachten und weitere medizinische Einschätzungen.
Bedenken gegen vollständige Entlassung
Neben der Entscheidung über die Verlegung in den Normalvollzug wurde auch eine mögliche bedingte Entlassung in die Freiheit geprüft. Diese Option wurde allerdings aufgrund spezialpräventiver Bedenken abgelehnt. Trotz der verringerten Gefährlichkeit Fritzls, wurde aufgrund der Schwere seiner vergangenen Verbrechen und der fehlenden Erprobung im Rahmen einer Entlassungsvorbereitung, sowie der notwendigen Auseinandersetzung mit seinen Taten, von einer vollständigen Freilassung abgesehen. Zusätzlich wurde eine mangelnde soziale Einbindung und das Fehlen einer adäquaten Wohnsituation angeführt.