Der europäische Verbraucherschutz-Dachverband BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) hat in Brüssel eine Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Die Organisation wirft mehreren Fluggesellschaften vor, ihre Kunden durch restriktive Handgepäckregeln auszubeuten.
Parallel dazu wurden auf nationaler Ebene entsprechende Beschwerden vorgelegt, unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband in Deutschland. Im Fokus der Kritik stehen sieben Airlines, darunter Ryanair, Easyjet und Wizz Air, die kostenfrei lediglich ein kleines Handgepäckstück gestatten, das unter den Sitz passen muss.
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Der BEUC stützt seine Argumentation auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Damals wurde zwar ein spanisches Gesetz gekippt, das Aufgabegepäck als obligatorischen Bestandteil eines Flugtickets definieren wollte. Allerdings stellten die Richter auch fest, dass für Handgepäck keine Zusatzgebühren verlangt werden dürfen, solange es „angemessene Vorgaben“ zu Größe und Gewicht erfüllt. Eine präzise Definition dieser Grenze fehlt bislang im EU-Recht.
Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die von den betroffenen Fluggesellschaften festgelegten Grenzen unangemessen und somit rechtswidrig sind. BEUC-Generaldirektor Agustin Reyna betont: „Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, für eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen.“ Reisende benötigten ausreichend Platz für Kleidung und persönliche Gegenstände – genug für einen Rollkoffer.
Kritik an Zusatzgebühren
Ein weiteres Argument der Verbraucherschützer: Passagiere transportieren ihr Handgepäck selbst und tragen dafür die Verantwortung. Im Gegensatz zum Aufgabegepäck, dessen Verladung die Fluggesellschaften am Flughafen bezahlen und für das sie während des Fluges haften, entstünden durch Handgepäck keine zusätzlichen Kosten. Eine Extragebühr sei daher nicht zu rechtfertigen.
Mit ihrer Beschwerde zielt der BEUC darauf ab, dass die EU-Kommission gegen die betroffenen Unternehmen vorgeht – sei es durch Strafzahlungen oder die Anordnung, auf die Zusatzgebühren zu verzichten. Um künftige Konflikte zu vermeiden, fordern die Verbraucherschützer eindeutige EU-weite Regelungen. Diese sollten festlegen, welche Größe für Handgepäck als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket grundsätzlich umfassen muss.
Airlines wehren sich
Die aktuell diskutierte Reform der Fluggastrechte-Verordnung biete dafür die „perfekte Gelegenheit“, so Reyna. Das EU-Parlament hatte die Kommission bereits 2023 beauftragt, präzise Regeln zu definieren – diese verwies die Aufgabe an die Fluggesellschaften weiter, die bisher keine einheitlichen Gepäckregeln vereinbart haben.
Ryanair wies die Vorwürfe in einer ersten Stellungnahme entschieden zurück. Die Praxis, nur eine kleine Tasche im Grundpreis einzuschließen, stehe im Einklang mit EU-Recht und sei durch das Gerichtsurteil gedeckt.
Die irische Fluggesellschaft betont, ihren Kunden die Wahlfreiheit zu geben, ob sie ein größeres Handgepäckstück benötigen – eine verpflichtende Regelung würde nach Angaben des Unternehmens „die Ticketpreise für alle Passagiere erhöhen“.
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