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Betrug

„Heilungsrituale“: Wahrsagerin zockte verzweifelte Menschen ab

(FOTO: iStock/Jose Luis Gallego Aviles)
(FOTO: iStock/Jose Luis Gallego Aviles)

Im Landesgericht Feldkirch wurde einer 57-jährigen Vorarlbergerin der Prozess gemacht. Sie versprach verzweifelten Menschen Heilung durch ungewöhnliche Rituale und erlangte so fast eine halbe Million Euro. Am Dienstag fiel das Urteil.

Die Angeklagte, selbst Sozialhilfeempfängerin, verteidigte sich vor Gericht mit den Worten: „Ich wollte mich nie bereichern, nur helfen.“ Sie verwies dabei auf eine Vielzahl von Dankesschreiben früherer „Patienten“. Diese Selbstdarstellung steht jedoch im Widerspruch zu den Aussagen der Betroffenen, die sich als Opfer systematischer Abzocke sehen. Über einen Zeitraum von elf Jahren soll die Frau rund 500.000 Euro ergaunert haben, indem sie Menschen mit der Aussicht auf Heilung durch vermeintlich magische Rituale täuschte.

Täuschung

Besonders tragisch ist der Fall einer verzweifelten Schweizerin, die über 350.000 Euro zahlte, in der Hoffnung, ihre Ehe zu retten. „Ich wollte meine Ehe retten. Sie sagte, sie könne meinen Mann vom Alkohol befreien.“ So investierte sie unter anderem 5000 Euro in ein Liebesritual mit „geweihten Kerzen“. Trotz dieser Bemühungen scheiterte die Ehe. Ihrer Kundin verlor die angebliche Heilerin nicht aus den Augen und stellte ihr nun lebensbedrohliche Diagnosen für sich, ihre Schwester und ihren Vater. „Sie sagte, sollte ich nicht weiterzahlen, hätte ich eine offene Magie, und alle würden sterben.“

Mehrere Opfer und hohe finanzielle Schäden

Eine andere Zeugin berichtete von ähnlichen Erlebnissen und einer Summe von rund 30.000 Euro, die sie für nichts zahlte. Eine Vorarlbergerin, die sich gerade von ihrem Mann getrennt hatte, wurde von der Beschuldigten gefragt, ob sie für 2000 Euro den Tod ihres Ex-Mannes herbeiführen wolle. Die schockierte Frau lehnte das Angebot der selbsternannten „Hexe“ ab.

Staatsanwältin Konstanze Manhart sparte nicht mit kritischen Worten und bezeichnete die Angeklagte als skrupellose Betrügerin, die aus dem Leid anderer Profit geschlagen habe. Zudem betonte Manhart, dass die Beschuldigte Sozialhilfe bezogen und dem Finanzamt zusätzliche Einkünfte verschwiegen habe. Das rechtskräftige Urteil fiel entsprechend eindeutig aus: vier Jahre Haft und die Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung.