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Gesundheitsskandal

Hilfslos im Spital: AKH weist Patienten eiskalt ab

Hilfslos im Spital: AKH weist Patienten eiskalt ab
(FOTO: EPA / Christian Bruna)
2 Min. Lesezeit |

Nach Jahren der Behandlung im AKH Wien steht ein schwerkranker Niederösterreicher plötzlich vor verschlossenen Türen. Sein Fall entfacht nun einen Bundesländer-Konflikt.

Ein schwerkranker Mann aus Brunn am Gebirge (Niederösterreich) erlebte Ende November eine erschütternde Mitteilung im AKH Wien. Nach jahrelanger Behandlung wurde dem 55-jährigen Dieter N. plötzlich eröffnet, dass er für seine weitere medizinische Nachsorge nicht mehr im Wiener Krankenhaus betreut werden könne. Der Grund: sein Wohnsitz in Niederösterreich. „Sie sind ja Niederösterreicher. Da müssen Sie die Behandlung jetzt in Niederösterreich machen“, lautete die knappe Erklärung des zuständigen Mediziners, wie der Patient gegenüber der Tageszeitung berichtete.

Besonders frustrierend war für den Betroffenen die abrupte Abweisung trotz seiner langen Krankengeschichte im AKH. „Man kannte meinen Namen und meine ganze Krankengeschichte“, schildert er der „Krone“. Was folgte, war ein zermürbender Spießrutenlauf durch niederösterreichische Gesundheitseinrichtungen. Das Krankenhaus Mödling verfügt über keine onkologische Abteilung, in Baden scheiterte die Aufnahme am Fehlen einer HNO-Abteilung – für seine spezifische Erkrankung jedoch unverzichtbar. Letztendlich fand N. in Krems eine medizinische Anlaufstelle, wo er glücklicherweise noch über eine Wohnung verfügt.

Rechtliche Konsequenzen

Der niederösterreichische Landesrat Anton Kasser ist mit dem Fall vertraut und kündigt rechtliche Konsequenzen an. „Wir führen intensive Gespräche mit Wiens Stadtrat Peter Hacker und bereiten gerade unsere rechtlichen Schritte gegen die Stadt Wien vor“, erklärt Kasser gegenüber der „Krone“. Er betont: „Es soll sich jeder Patient aussuchen können, wo er sich behandeln lassen möchte.“

AKH-Stellungnahme

Auf Nachfrage der Tageszeitung stellt das AKH Wien seine Position klar: Bei akuten Behandlungsfällen spiele der Wohnort grundsätzlich keine Rolle. „Und auch bei planbaren Behandlungen und Operationen werden Patienten aus anderen Bundesländern nicht grundsätzlich ans eigene Bundesland verwiesen“, heißt es vom AKH zur „Krone“. Dennoch strebe man an, „dass Patienten möglichst in ihrem Heimatbundesland medizinisch gut betreut werden – auch, um eine kontinuierliche Nachsorge zu ermöglichen.“