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Amtsniederlegung

Hoher Repräsentant Schmidt kündigt Rückzug an – Kernreformen gescheitert

Hoher Repräsentant Schmidt kündigt Rückzug an – Kernreformen gescheitert
FOTO: EPA/FABIO CIMAGLIA
3 Min. Lesezeit |

Nach Jahren im Amt zieht sich Christian Schmidt zurück – doch sein Abgang markiert keinen Schlusspunkt, sondern eine Zäsur.

Christian Schmidt hat den Verwaltungsrat des Rates für die Umsetzung des Friedensabkommens darüber in Kenntnis gesetzt, dass er sein Amt als Hoher Repräsentant niederlegen wird, und darum ersucht, das Verfahren zur Benennung eines Nachfolgers einzuleiten. Wie aus einer Mitteilung des Büros des Hohen Repräsentanten hervorgeht, betonte Schmidt, dass er bis zum Abschluss dieses Prozesses im Amt verbleiben werde. Mit Blick auf seine Amtszeit – die zweitlängste in der Geschichte des OHR – verwies er auf spürbare Fortschritte bei der Stärkung der Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen in Bosnien-Herzegowina. Schmidt hatte das Amt am 1. August 2021 angetreten.

Schmidt hatte ursprünglich gehofft, sein Mandat mit der vollständigen Erfüllung des sogenannten „5+2″-Programms und der damit verbundenen Schließung des OHR abschließen zu können. Da die dafür erforderlichen Kernreformen bislang ausgeblieben sind, bleibt die Arbeit des Büros nach seiner Einschätzung unverändert notwendig. Laut der OHR-Mitteilung rief er sowohl die Bevölkerung als auch die politischen Entscheidungsträger aus beiden Entitäten und allen Regierungsebenen dazu auf, ihre Bemühungen zu intensivieren und gemeinsam mit seinem Nachfolger die ausstehenden Reformen voranzutreiben.

Schmidts Bilanz

Keiner seiner Beschlüsse wurde bislang durch ein Gerichtsurteil aufgehoben. Schmidt unterstrich, dass eine geeinte internationale Gemeinschaft für die Stabilität des Landes und seinen weiteren Integrationsweg unverzichtbar bleibe. Die wirtschaftliche und politische Stabilität Bosnien-Herzegowinas sowie des gesamten Westbalkans sei von unmittelbarer Bedeutung für die Sicherheit und den Wohlstand Europas insgesamt.

Den Bürgerinnen und Bürgern Bosnien-Herzegowinas sprach Schmidt seinen ausdrücklichen Dank aus. Er habe während seiner Amtszeit außergewöhnliche Gastfreundschaft, menschliche Wärme und breite Unterstützung erfahren. In der Mitteilung wird zudem hervorgehoben, dass seine Amtszeit von einer merklichen Stärkung der heimischen Justizinstitutionen geprägt war: Die Gerichte hätten entschlossen gehandelt, um die verfassungsmäßige und rechtliche Ordnung des Staates zu schützen.

Offene Reformaufgaben

Gleichzeitig seien wichtige Schritte unternommen worden, um die Funktionsfähigkeit der Institutionen zu verbessern und die Integrität von Wahlen zu sichern.

In den kommenden Jahren werden weitere Anstrengungen notwendig sein, um sämtliche Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sowie des Verfassungsgerichts Bosnien-Herzegowinas vollständig umzusetzen.

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KO KOSMO-Redaktion
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