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Kindesmisshandlung

Horror-Eltern ließen Sohn (3) verhungern – Schwestern normal versorgt

Sarg
Foto: iStock

Ein Paar aus Tirol ließ seinen dreijährigen Sohn systematisch verhungern, während die drei Schwestern normal versorgt wurden. Nun droht lebenslange Haft.

Die Eltern eines dreijährigen Buben in Tirol müssen sich wegen Mordes, Quälens und Freiheitsentziehung vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat gegen das 27-jährige Paar Anklage erhoben, nachdem ihr Sohn im Mai 2024 im Bezirk Kufstein an den Folgen massiver Unterernährung verstorben war. Beide Beschuldigten haben die Taten gestanden. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig und kann binnen zwei Wochen beeinsprucht werden. Ein Termin für die Verhandlung vor dem Geschworenengericht steht noch aus. Den Angeklagten droht im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Die Obduktion des Leichnams bestätigte den Verdacht: Der Dreijährige starb an Unterernährung. Bei einer Körpergröße von 94 Zentimetern wog das Kind lediglich sieben Kilogramm – nicht einmal die Hälfte des altersgerechten Normalgewichts. In Chatverläufen, Fotos und Videos dokumentierten die Eltern ihre Taten und bestärkten sich gegenseitig darin, den Buben zu “vernichten”. Im Gegensatz zu ihrem Sohn zeigten die drei Schwestern im Alter von einem, drei und sechs Jahren keine Anzeichen von Vernachlässigung. Sie wurden mittlerweile in Pflegefamilien untergebracht.

Entdeckung des Verbrechens

Am 19. Mai 2024 alarmierte der Vater selbst die Polizei, nachdem er den leblosen Körper seines Sohnes im Bett entdeckt hatte. Nach einem kurzen Klinikaufenthalt wegen psychischer Probleme wurden beide Elternteile festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte beiden Persönlichkeitsstörungen mit sadistischen Zügen, bestätigte jedoch ihre Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Die Mutter rechtfertigte ihr Handeln mit der Behauptung, ihr Sohn sei von einem Dämon besessen gewesen. Aufgrund der Gefahr weiterer ähnlicher Taten ordnete die Staatsanwaltschaft ihre Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.

Verdeckte Misshandlung

Vor der Entdeckung des Verbrechens war die Familie behördlich nicht in Erscheinung getreten. Um keinen Verdacht aufkommen zu lassen, besuchte der Vater weiterhin mit den drei Töchtern seine Eltern und erfand Ausreden für die Abwesenheit des Sohnes. Die Großeltern schöpften offenbar keinen Verdacht. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von 14 Tagen angefochten werden.

Ein Termin für den Prozess vor dem Geschworenengericht wurde bislang nicht festgelegt.