Ein Huhn, Bier und eine Handykamera – was wie ein schlechter Witz klingt, landete vor Gericht. Ein 18-Jähriger hatte sich am Landesgericht Wels wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung zu verantworten. Das Verfahren endete mit einer Diversion.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, zwischen Juni und Oktober 2025 gemeinsam mit anderen Jugendlichen randaliert und öffentliche Einrichtungen wie Parkbänke, Straßenschilder sowie Fahrräder beschädigt zu haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass er ein Huhn dazu gebracht haben soll, Bier zu trinken – ein Vorgang, der auf Video dokumentiert wurde.
Huhn mit Bier
Im Bezirk Wels-Land soll der Beschuldigte gemeinsam mit Bekannten ein Huhn gestohlen haben. Das Tier wurde in einem Plastiksack transportiert. Noch vor der Einvernahme äußerte der Angeklagte, die Aktion sei ihm „sehr lustig“ vorgekommen. Die Videoaufnahmen belegen, wie dem Tier von den Jugendlichen Bier eingeflößt wurde.
Diversion mit Auflagen
Das Verfahren am Landesgericht Wels wurde per Diversion abgeschlossen. Damit ist eine formelle strafrechtliche Verurteilung abwendbar, sofern der Angeklagte die festgelegten Auflagen erfüllt. Konkret wurde ihm aufgetragen, den angerichteten Schaden zu ersetzen und 40 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Da zur Tatzeit Jugendstrafrecht zur Anwendung kam, war eine Diversion unter der Voraussetzung möglich, dass keine schwere Schuld vorlag und der Beschuldigte Verantwortung übernahm. Im österreichischen Jugendstrafrecht ist eine Diversion nur zulässig, wenn der Sachverhalt hinreichend geklärt ist, keine schwere Schuld vorliegt, die Tat nicht den Tod eines Menschen zur Folge hatte und der Jugendliche Verantwortung für die Tat übernimmt. Das Jugendstrafrecht sieht unter bestimmten Bedingungen eine Diversion vor, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu unterstützen und eine weniger restriktive Behandlung zu ermöglichen.