Mit der Ankunft des Winters und sinkenden Temperaturen beginnt in vielen Haushalten Österreichs die Heizsaison. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Heizkosten, sondern auch auf die Luftqualität, die insbesondere in Wien derzeit beeinträchtigt ist. Experten raten, intensive körperliche Anstrengungen zu vermeiden.
Kärnten
Ab dem 1. Oktober können Bürger einen „großen“ oder „kleinen“ Heizzuschuss beantragen, der 180 beziehungsweise 110 Euro beträgt. Dies ist das letzte Mal, dass diese Variante ausgezahlt wird.
Für den großen Heizzuschuss (180 Euro):
- Alleinstehende: netto 1.270 Euro
- Zwei-Personen-Haushalte: netto 1.840 Euro
- Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person wird ein Zuschlag von 360 Euro auf die Einkommensgrenze angerechnet.
Für den kleinen Heizzuschuss (110 Euro):
- Alleinstehende: netto 1.510 Euro
- Zwei-Personen-Haushalte: netto 2.080 Euro
- Für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person wird ein Zuschlag von 360 Euro auf die Einkommensgrenze angerechnet.
Steiermark
Hier ist der Heizkostenzuschuss seit dem 7. Oktober beantragbar, erstmals mit der Möglichkeit eines Online-Antrags außerhalb von Graz. Der Zuschuss beträgt 340 Euro. Die Einkommensgrenze liegt bei 1.572 Euro für Ein-Personen-Haushalte und 2.358 Euro für Haushaltsgemeinschaften, plus 472 Euro pro Kind im Haushalt.
Wien
Aktuell gibt es keinen Heizkostenzuschuss, aber es werden kostenlose Beratungen zum Thema Energie angeboten.
Burgenland
Anstelle eines klassischen Zuschusses wird ein „Wärmepreisdeckel“ angeboten, der Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen bis 63.000 Euro entlasten kann, abhängig von den tatsächlichen Heizkosten und den festgelegten Zumutbarkeitsgrenzen.
Zumutbarkeitsgrenzen:
- 3 Prozent bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 23.000 Euro
- 4 Prozent bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 33.000 Euro
- 5 Prozent bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 43.000 Euro
- 6 Prozent bei einem Netto-Jahreshaushaltseinkommen bis 63.000 Euro
Beispiel:
Liegt das Netto-Jahreshaushaltseinkommen bei 32.000 Euro, beträgt der zumutbare Heizaufwand 1.280 Euro. Alle Heizkosten, die darüber hinausgehen, werden vom Bundesland übernommen – bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro.
Niederösterreich
Bedürftige Personen können einen einmaligen Zuschuss von 150 Euro bis zum 31. März 2025 beantragen. Anspruchsberechtigt sind Bezieher von Ausgleichszulagen, Mindestpensionen sowie Arbeitslosenversicherung.
Oberösterreich
Ein Zuschuss von 200 Euro kann bis Ende November beantragt werden. Die Einkommensobergrenzen sind auf 19.070 Euro für Ein-Personen- und 26.940 Euro für Mehrpersonenhaushalte festgelegt.
Vorarlberg
Der maximale Zuschuss beträgt 330 Euro und ist bis zum 21. Februar beantragbar. Personen mit Unterstützung aus der Sozialhilfe erhalten einen reduzierten Betrag.
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