Nach tödlichem Hundeangriff eskalierte die Situation mit der Polizei. Die Besitzerin, eine Staatsverweigerin, trat und biss – trotz dreier Vorstrafen mit gefährlichen Hunden.
Eine 67-jährige Pensionistin muss sich vor Gericht verantworten, nachdem ihr Samojede (nordische Hunderasse) in einer Wiener Hundezone einen Zwergspitz tödlich verletzt hatte. Als Polizeibeamte daraufhin das aggressive Tier gemäß Tierhaltungsgesetz beschlagnahmen wollten, eskalierte die Situation. Die Frau soll gegen einen Beamten getreten, ihn am Hals gepackt und versucht haben, ihn zu beißen. Auch einen zweiten Polizisten wollte sie offenbar beißen und leistete erheblichen Widerstand bei ihrer Fixierung.
Im Gerichtssaal offenbarte sich die Angeklagte als Anhängerin der Staatsverweigerer-Szene. Sie erkannte die Legitimität des österreichischen Rechtssystems nicht an und behauptete, als „geschützte Person“ nur dem „Schöpfer“ gegenüber rechenschaftspflichtig zu sein. Gegen den Schuldspruch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung legte sie Rechtsmittel ein.
Die Beschuldigte bestritt sämtliche Vorwürfe. Sie argumentierte, aufgrund fehlender eigener Zähne gar nicht zubeißen zu können. Zudem erklärte sie, nicht gezielt nach den Beamten getreten zu haben – sie habe lediglich ihr Knie angehoben, weil ein Schlüsselbund in ihrer Hosentasche sie gestört hätte.
⇢ „Nur der Schöpfer kann mich richten“: 67-Jährige nach Polizei-Angriff verurteilt
Gefährliche Vorgeschichte
Bei der Strafzumessung fielen drei Vorstrafen erschwerend ins Gewicht. Zwei davon stehen in direktem Zusammenhang mit gefährlichen Hunden. Die erste Verurteilung erfolgte, nachdem ihr damaliger, nicht angeleinter und ohne Beißkorb geführter Hund an zwei verschiedenen Tagen insgesamt vier Passantinnen gebissen hatte. Nach dem Tod dieses Tieres schaffte sie sich einen neuen Hund an, der wiederum zwei Frauen attackierte. Eine der Angegriffenen stürzte dabei und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.
Trotz eines daraufhin verhängten Hundehalteverbots ignorierte die Pensionistin die behördliche Anordnung und legte sich einen Samojeden zu – eine nordische Hunderasse, die ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt wurde und deren artgerechte Haltung besondere Anforderungen stellt.
Weitere Straftaten
Zuletzt war die Frau im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Sie hatte einer Finanzbeamtin und einer Polizistin Drohbriefe geschickt, in denen sie für angebliches Fehlverhalten Kompensationen in Form von 500 beziehungsweise 2.000 Feinunzen Silber forderte.