Start Aktuelles
Justizskandal

Nur der Schöpfer kann mich richten“: 67-Jährige nach Polizei-Angriff verurteilt

Gerichtsurteil Hammer
(Symbolbild FOTO: iStock)

Eine 67-jährige Frau wurde am Wiener Landesgericht zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte am 25. August mit erheblicher Gewalt gegen Polizeibeamte vorging, als diese ihren Hund beschlagnahmen wollten.

Der Schuldspruch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung stieß bei der Verurteilten auf Ablehnung. Bereits zu Prozessbeginn Ende September hatte die Frau ihre Position als sogenannte Staatsverweigerin deutlich gemacht, indem sie die Legitimität des österreichischen Staates nicht anerkannte und sich als „geschützte Person“ bezeichnete. Nach ihrer Überzeugung könne nur „der Schöpfer“ über sie urteilen, kein Gericht. Erwartungsgemäß legte sie Rechtsmittel gegen das Urteil ein.

Aggressiver Widerstand

Der Gerichtsverhandlung lag ein Polizeieinsatz in und vor der Wohnung der Pensionistin zugrunde. Ihr Samojede (nordische Hunderasse) hatte in einer Hundezone der Wiener Innenstadt einen Zwergspitz tödlich verletzt. Als die Beamten daraufhin auf Grundlage des Tierhaltungsgesetzes die Abnahme des Hundes durchsetzen wollten, reagierte die Frau offenbar mit extremer Aggression. Sie soll gegen einen Polizisten getreten, ihn am Hals gepackt und versucht haben, ihm in den Oberarm zu beißen. Einem weiteren Beamten gegenüber soll sie ebenfalls Beißversuche unternommen und sich heftig gewehrt haben, als dieser sie zur Fixierung an eine Wand drückte.

Die Angeklagte bestritt die Vorwürfe vollständig. Sie führte unter anderem an, aufgrund fehlender eigener Zähne gar nicht beißen zu können. Zudem erklärte sie, nicht gezielt nach den Polizisten getreten zu haben – sie habe lediglich ihr Knie angehoben, weil ein in ihrer Hosentasche befindlicher Schlüsselbund sie gestört habe.

Frühere Vorfälle

Bei der Strafzumessung wirkte sich erschwerend aus, dass die 67-Jährige bereits drei Vorstrafen aufweist, davon zwei im direkten Zusammenhang mit bissigen Hunden. Die erste Verurteilung erfolgte, nachdem ihr damaliger Hund ohne Leine und Beißkorb an zwei verschiedenen Tagen Passantinnen attackiert und insgesamt vier Frauen gebissen hatte. Dies führte zu einer Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung. Eine weitere Geldstrafe wurde verhängt, als ihr nächster Hund – nach dem Tod des ersten Tieres – zwei Frauen angriff. Eine der Betroffenen stürzte dabei und erlitt einen Oberschenkelhalsbruch.

Missachtetes Hundeverbot

Infolge dieses Vorfalls wurde gegen die Pensionistin ein Hundehalteverbot verhängt, das sie jedoch missachtete. Sie schaffte sich einen Samojeden an – eine nordische Hunderasse, die ursprünglich als Arbeits- und Schlittenhunde eingesetzt wurde und deren artgerechte Haltung besonders anspruchsvoll ist.

Zuletzt war die Frau im Jänner 2022 wegen versuchter Erpressung und Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Sie hatte einer Finanzbeamtin und einer Polizeibeamtin Drohbriefe geschickt, in denen sie als Staatsverweigerin von den Empfängerinnen für angebliches Fehlverhalten 500 beziehungsweise 2.000 Feinunzen Silber forderte.