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Anti-Teuerungspaket

Jetzt fix: Familienbonus mit 500 Euro mehr pro Kind

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(FOTO: iStock/DaLiu)

Neue Anti-Teuerungmaßnahmen für Familien und Geringverdiener sind ab September in Kraft getreten, spätestens bei der Arbeitnehmerveranlagung 2023 können diese beansprucht werden. Niedrige Einkommen sollen demnach bis zu 500 Euro einmalig und 550 Euro pro Kind erhalten, höhere Einkommen sollen durch die Erhöhung des Familienbonus zusätzlich entlastet werden.

Ab 30. September wird der Familienbonus nach den Einmalzahlungen und Entlastungen aus dem Anti-Teuerungspaket der letzten Wochen ebenfalls angehoben. Geringverdiener erhalten so zusätzlich bis zu 500 Euro bzw. 550 Euro pro Kind.

Entlastung mit 2.000 Euro pro Kind

Konkret wird der Familienbonus auf 2.000 Euro angehoben. Geplant war diese Maßnahme erst 2023, im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform, die vorgesehen hat, dass dies erst ab 2024 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beansprucht werden kann.

Doch aufgrund der Rekordinflation in Österreich ist die Erhöhung des Familienbonus auf 2.000 Euro bereits im September in Kraft getreten, anstatt der geplanten 1.750 Euro maximal pro Kind und Jahr. Der Bonus betrug zuvor maximal 1.500 Euro jährlich und eine Anhebung im Rahmen der öko-sozialen Steuerreform war erst später geplant.

Wird der Familienbonus im Rahmen der Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber monatlich berücksichtigt wird, erhält man die Summe ab spätestens 30. September rückwirkend auf 01. Januar 2022. Für die übrigen Anspruchsberechtigten gilt, dass sie als Steuerentlastung den Lohnsteuerausgleich ab 2023 für das gesamte Jahr 2022 beantragen können.

Für Minderjährige unter 18 Jahren beträgt der Familienbonus somit zukünftig bis zu 2.000 Euro pro Jahr, ab 18 Jahren wird der Betrag von 575 auf 600 Euro angehoben.

Kindermehrbetrag von 550 Euro

Der Kindermehrbetrag von derzeit 250 Euro wird für geringe Einkommen auf 550 Euro für das Kalenderjahr 2022 erhöht. All jene, die mindestens 30 Tage im Jahr steuerpflichtige aktive Erwerbseinkünfte erzielt haben, sind davon betroffen. Zusätzlich muss ein Anspruch auf den Alleinerzieher- und Alleinverdienerabsetzbetrag (AEAB und AVAB) vorliegen.

Mehr Informationen über die Voraussetzungen zum Kindermehrbetrag sind auf Finanz.at zu finden.

Einmalzahlung von 500 Euro bei niedrigem Einkommen

Im Lohnsteuerausgleich für das Jahr 2022, der Arbeitnehmerveranlagung, kann auch der neue Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro für ArbeitnehmerInnen beantragt werden. Ab 2023 tritt diese Einmalzahlung als Entlastung für Geringverdiener erstmals in Kraft. Ausgenommen davon sind PensionistInnen mit Anspruch auf den Pensionsabsetzbetrag von bis zu 500 Euro, da sie ihre steuer- und sozialversicherungsfreie Einmalzahlung bereits im September 2022 erhalten haben.

Quellen und Links: Finanz.at