Am Dienstag wurde die Anhebung der Notstandshilfe auf Niveau des Arbeitslosengelds im Sozialausschuss wurde beschlossen. Wer hat Anspruch?
Die von der Bundesregierung angekündigte Verlängerung der Anhebung der Notstandshilfe wurde am Dienstag im Sozialausschuss beschlossen. „Die Verlängerung war angesichts der herausfordernden Pandemiesituation notwendig und richtig, um Arbeitslosen während der akuten Krise weitere Unterstützung zu bieten“, zeigt sich Arbeitsminister Martin Kocher überzeugt. Wer hat nun Anspruch auf die finanzielle Unterstützung?
Verlängerung der Anhebung der Notstandshilfe: Was bedeutet das?
Betroffene Personen erhalten durch die Verlängerung unverändert bis Ende Juni rund 55 Euro zusätzlich pro Monat. Arbeitsminister Martin Kocher: „Wir haben den Grundstein für die weitere Behandlung der erhöhten Notstandshilfe im Plenum des Nationalrats gelegt.“
Die Verlängerung der Notstandshilfe sei vor allem für Personen wichtig, die aufgrund der derzeitigen Schließungen schon seit einigen Monaten keiner Beschäftigung nachgehen können. „Die aktuelle Gesundheitslage lässt leider in bestimmten Bereichen noch keine weiteren Öffnungsschritte zu“, so Kocher. Und weiter: „Umso entscheidender ist es, vor allem jene zu erreichen, die aufgrund des notwendigen Lockdowns derzeit nicht in ihrem Beruf tätig sein können.“
Der Arbeitsminister zeigte sich gleichzeitig optimistisch, dass mit steigenden Temperaturen und einer Ausweitung der Schutzimpfungen nachhaltige Öffnungsschritte erfolgen können.
„Der erneute harte Lockdown im Osten Österreichs zeigt glücklicherweise noch wenig Auswirkungen auf die Arbeitslosigkeit, gleichzeitig ist die Situation in geschlossenen Branchen eine sehr herausfordernde. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass eine spürbare Erholung eintreten wird, sobald die Infektionslage Öffnungsschritte zulässt“, so der Arbeitsminister abschließend.

Quellen und Links:
Folge uns auf Social Media!